Werner Böhm blitzt am Verwaltungsgericht ab
Plus Weil er nicht berechtigt ist, lehnt die fünfte Kammer seine Klage gegen Kläranlagenbau ab. Aufgeben will Böhm nicht.
Rund eine halbe Stunde dauerte die Verhandlung am Verwaltungsgericht (VG) Augsburg, dann war die Entscheidung gefallen. Die fünfte Kammer unter Vorsitz von VG-Vizepräsidentin Ingrid Linder lehnte Walter Böhms Klage ab. Er war gegen die vom Landratsamt erteilte Baugenehmigung vorgegangen, um den Bau der neuen Kläranlage der Gemeinden Kühbach und Inchenhofen zu verhindern.
Seine Klage begründete Böhm damit, dass die Genehmigung jeglicher Sachlichkeit entbehre. Auch die Notwendigkeit dieser kostspieligen Anlage sei aus Sach- und Materialgründen nicht gegeben.
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