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Prozess in Aichach
12.08.2018

Wie alt ist der junge Asylbewerber wirklich?

Ein Flüchtling hatte beim Asylaufnahmeantrag falsche Angaben gemacht. Jetzt droht ihm die Abschiebung.
Foto: Alexander Kaya

Weil er sich sechs Jahre jünger machte, wird ein Flüchtling aus Pakistan vom Amtsgericht Aichach verurteilt. Nun droht die Ausweisung. Dennoch sind Fragen offen.

Junge Leute machen sich manchmal älter – für den Eintritt bei einer Veranstaltung oder um an Alkohol zu kommen. Wenn’s auffliegt, gibt es ziemlich sicher mächtig Ärger, aber es bricht nicht die ganze Welt zusammen. Als er in Deutschland ankam, war er 22 und machte sich jünger – gleich um sechs Jahre. Warum? Als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling hoffte er auf bessere Startchancen. Für einen Pakistani beendet diese Lüge seinen Lebenstraum. Er wurde vor Kurzem am Aichacher Amtsgericht wegen Betrugs zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt und muss jetzt als abgelehnter und vorbestrafter Asylbewerber mit seiner Ausweisung rechnen.

Das ist beileibe kein Einzelfall und wirft Fragen auf. Regelmäßig gibt es Berichte über falsche Altersangaben und nach Straftaten junger Migranten wird die Frage gestellt, wieso sich die zuständigen Behörden anlügen lassen. Im Fall des heute 28-jährigen Pakistani, der 2012 ins Land kam und sich in einer Erstaufnahmeeinrichtung als Minderjähriger ohne Papiere meldete, war ein Jugendamt an der Grenze für die Altersprüfung zuständig, sagt Wolfgang Müller, Pressesprecher des Landratsamtes, auf Anfrage unserer Redaktion. Dort finde eine Art Interview mit den Flüchtlingen statt. Erscheint die Selbstauskunft schlüssig, wird der „Jugendliche“ in Obhut genommen. Dem Jugendamt in Aichach werden dann später solche Flüchtlinge zugewiesen. Derzeit sind es 42 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, so Müller. Deutlich weniger als vor zwei Jahren, als der Kreis zum Höhepunkt der Flüchtlingswelle für über 90 junge Menschen zuständig war.

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