Das Gesundheitsamt Aichach-Friedberg macht für die Begleitung sterbender Corona-Kranker in Heimen und Kliniken strenge Vorgaben. Sie muten den Betroffenen sehr viel zu.
Die Regeln, die das Gesundheitsamt für die Begleitung sterbender Corona-Patienten aufgestellt hat, lassen einen wahrlich schlucken: Nur die engsten Angehörigen dürfen zu dem Sterbenden, nur ein einziges Mal, nur mit Sicherheitsabstand und voller Schutzkleidung. Und vor allem: nur zehn Minuten. Zehn Minuten für ein endgültiges Lebewohl. Um das zu sagen, was bisher vielleicht ungesagt blieb. Für einen letzten Trost. Was sind da zehn Minuten?
Um die Lebenden zu schützen, macht das Gesundheitsamt bei der Begleitung Sterbender strenge Vorgaben – wohlwissend, welch gewaltige Zumutung das für Sterbende und ihre Angehörigen gleichermaßen darstellen muss. Das Amt hatte eine schwere Abwägung zu treffen: Die Gesunden vor Ansteckung und einer weiteren Verbreitung des Virus zu schützen auf der einen Seite – den Sterbenden und ihren Angehörigen den Abschied nicht zu verweigern auf der anderen.
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