Zufahrt jetzt geregelt
Sielenbach genehmigt drei Bauanträge
„Die Zufahrt ist nicht geregelt und die Erschließung nicht gesichert.“ Mit dieser Begründung hatte der Sielenbacher Gemeinderat im Oktober drei Anträge für Neubauten mit Doppelgarage in der Aichacher Straße abgelehnt. Inzwischen ist die Zufahrt für die vier zusammenhängenden Grundstücke geregelt. Damit sprach nichts mehr gegen ein Ja des Gemeinderats.
Was den Rat beschäftigte, war das Grundstück dahinter. Es ist nicht erschlossen und hat, nachdem die vier vorderen Grundstücke verkauft sind, auch keine Zufahrt mehr. Josef Asam wollte deshalb für das ganze Gelände ein Konzept sehen, bevor er den Bauanträgen für die vorderen Häuser zustimmte. Pappenberger sah das anders: „Dafür können doch die Käufer nichts, wenn der Verkäufer nicht so weit denkt, dass er nicht mehr auf sein Grundstück kommt.“ Das hintere Grundstück habe man nicht zu beurteilen, erinnerte Echter. Das Gremium stimmte den Anträgen mit dem Hinweis zu, dass das hintere Grundstück nicht erschlossen ist und der ursprüngliche Zustand des Grabens wieder herzustellen ist. (drx)
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