Auf den ersten Blick ging es nur um ein Wohnhaus, auf den zweiten Blick um Grundsätzliches: Handelt es sich um eine Gefälligkeitsplanung, wenn die Gemeinde versucht, ein einzelnes Bauvorhaben zu ermöglichen – auf einem Gelände, das sich aus Behördensicht kaum dafür eignet? Diese Frage bewegte jüngst den Affinger Gemeinderat bei einem Beispiel in Gebenhofen.
Affing