59-Jährige legt Polizisten mehrfach falsches Attest zur Maskenbefreiung vor
Plus Frau nimmt an Corona-Demos ohne Maske teil. Den Bußgeldbescheid akzeptiert sie nicht. Ihr Verteidiger legt in der Verhandlung das Mandat nieder.
Drei Mal legte eine 59-Jährige aus dem nördlichen Landkreis Polizeibeamten ein falsches Attest vor. Es bescheinigte ihr, keinen Mund-Nasen-Schutz tragen zu müssen. Gegen die Arztpraxis, die ihr das Attest ausstellte, laufen Ermittlungen, weil sie Tausende falscher Masken-Befreiungsatteste ausgestellt haben soll. Das war den Polizisten bekannt. Wegen Gebrauchs eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses erhielt die 59-Jährige einen Strafbefehl über 3200 Euro (80 Tagessätze zu je 40 Euro). Gegen den Strafbefehl wegen des unrichtigen Masken-Attests legte sie Einspruch ein. So kam es zur Verhandlung am Amtsgericht Aichach.
Zweimal kontrollierte die Polizei die 59-Jährige, als sie an Corona-Demonstrationen im Großraum Augsburg teilnahm. Jedes Mal zeigte sie das Attest, das sie vom Tragen einer Maske befreite. Atemnot, Schwindel, Panik und Kopfschmerzen lautete dafür die Diagnose des Arztes. Obwohl er sie nie persönlich untersucht hatte, wie die Ermittlungen der Kriminalpolizei ergeben hatten. Eine Polizeibeamtin, die die Angeklagte im Dezember 2021 kontrolliert hatte, konnte sich noch erinnern, dass sie ihr das falsche Attest vorgelegt hatte. Ein anderer gab zu, dass er bei so vielen Corona-Demonstrationen im Einsatz gewesen sei, dass er sich an einzelne Gesichter nicht mehr erinnern könne. Ihm zufolge ist es öfter vorgekommen war, dass Demonstranten ohne Maske nicht nur ein Attest vorlegten, sondern auch ein Schreiben der Krankenversicherung. So eines hatte auch die 59-Jährige. Ein drittes Mal hatte sie das Attest vorgelegt, als sie auf der Aichacher Polizeiinspektion selbst eine Anzeige aufgeben wollte.
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