Der Griff in die Lostrommel einer Tankstelle brachte einem 27-jährigen Aichacher kein Glück. 35 Lotterielose im Wert von 70 Euro hatte er sich im August vergangenen Jahres gegriffen - ohne zu bezahlen. Er musste sich deshalb wegen Diebstahls vor dem Aichacher Amtsgericht verantworten. Für ihn stand viel auf dem Spiel.
Der Angeklagte gibt Los-Diebstahl vor dem Aichacher Amtsgericht zu
Den Diebstahl räumte der 27-Jährige sofort ein. Als Grund gab er an: "Ich habe mich von meiner Suchtkrankheit kontrollieren lassen." Seine Drogenkarriere startete laut seiner Aussage vor zehn Jahren. Damals fing er mit dem Kiffen an. Während seiner Ausbildung seien Amphetamine dazugekommen, erzählte der Aichacher. Seit Ende 2020 konsumiert er außerdem fast täglich Heroin. Mit dem Gewinn aus den Losen hoffte der Arbeitslose, seine Sucht finanzieren zu können. "Ich bin eigentlich kein Dieb", betonte er. Der Angeklagte kündigte an, demnächst eine Entgiftung in einer Klinik zu machen und anschließend eine Langzeittherapie zu beginnen. Nach zehn Jahren mit Drogen müsse sich etwas ändern, betonte er. Wenige Tage vor der Verhandlung hatte er deshalb ein Gespräch bei der Suchtberatung der Caritas.
Staatsanwältin plädiert für eine Geldstrafe für den Aichacher
Diese Zukunftspläne waren einer der Gründe, warum sich Staatsanwältin Abt-Schmerer schwer damit tat, sich für ein Strafmaß zu entscheiden. Sie rechnete dem Angeklagten sein Geständnis an und dass der Schaden mit 70 Euro "noch relativ gering" war. Der 27-Jährige stand aber nicht zum ersten Mal vor Gericht. Er war erst im Mai 2019 wegen Drogenkaufs zu einer 16-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Während des Diebstahls der Lose stand er also unter offener Bewährung. "Mit einem zugekniffenen Auge", sprach sich die Staatsanwältin für eine Geldstrafe von 150 Tagessätzung zu je 15 Euro (2250 Euro) aus. Außerdem muss der 27-Jährige die 70 Euro zurückzahlen. Abt-Schmerer betonte: "Das ist schon sehr knapp gewesen, und nur wegen der möglichen Therapie fällt es von meiner Seite so milde aus."
Verteidiger Christian Geßler hatte den Eindruck, dass sein Mandant den Warnschuss verstanden habe. Geßler: "Es ist seine letzte Chance, dem Gefängnis fernzubleiben." Er plädierte für eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 15 Euro (1800 Euro).
Wird der 27-Jährige noch einmal beim Klauen erwischt, muss er in Haft
Richter Axel Hellriegel war skeptisch, wie ernst es dem 27-Jährigen mit seinen Therapieplänen tatsächlich ist. Unter anderem, weil er erst wenige Tage vor der Verhandlung das Gespräch mit der Suchtberatung gesucht hatte und nicht schon im Herbst, als er die Anklage erhalten hatte. Außerdem glaubte der Richter, dass der Angeklagte häufiger geklaut hatte: "Sie müssen irgendwo das Geld für die Drogen herhaben." Der Diebstahl der Lose sei nur die Spitze des Eisbergs, war sich Hellriegel sicher. Er redete dem 27-Jährigen ins Gewissen: "Die Therapie ist die einzige Chance, Ihr Leben auf die Reihe zu bringen." Der Richter verurteilte ihn zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 15 Euro, betonte aber, dass ihm das sehr schwergefallen sei. Bis zum Ende der Verhandlung habe er über eine viermonatige Haftstrafe nachgedacht, sagte Hellriegel. Sollte der Angeklagte noch einmal beim Klauen erwischt werden, müsse er mit Gefängnis rechnen.