Ohne das Wissen des Rektors hatte im Oktober 2020 ein Elternbeiratsvorsitzender ein Telefongespräch zwischen ihm und dem Schulleiter eines Gymnasiums aus einem Nachbarlandkreis aufgezeichnet. Diese Aufzeichnung hatte sein Rechtsanwalt aus dem Landkreis Aichach-Friedberg Anfang 2023 bei einem Verfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht als Beweismittel eingereicht. Wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes hatte er daraufhin einen Strafbefehl über 6000 Euro (40 Tagessätze zu je 150 Euro) erhalten und dagegen Einspruch eingelegt.
Aichach
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