Der Vorwurf war nicht unerheblich. Wegen „gefährlicher Körperverletzung“ hatte sich jüngst ein Mann vor dem Amtsgericht in Aichach zu verantworten. Über ein mögliches Strafmaß für dieses Vergehen war in der kurzen Verhandlung gar nichts zu hören. Vielmehr wurde der 49-Jährige freigesprochen.
Im August 2024 kam es in einem Ort im Landkreisnorden zu dem Vorfall gekommen, der nun das Gericht beschäftigte. Der Angeklagte, so teilte es der Staatsanwalt mit, habe damals seine von ihm getrennt lebende Ehefrau mit einem Kinderhausschuh gegen den Kopf geschlagen und ihr dabei Verletzungen zugefügt. Eine Polizeibeamtin, die bei der Auseinandersetzung nicht vor Ort war, berichtete davon, dass die geschädigte Frau mit ihrem Sohn bei der Polizei in Aichach Anzeige gegen ihren Gatten erstattet habe.
Die Ehefrau hat die Anzeige zurückgezogen
Das Verfahren entwickelte sich aber schnell in eine andere Richtung. Die Ehefrau und ebenso deren Anwalt hatten nämlich in der Zwischenzeit die Anzeige und auch den Antrag auf eine Strafe zurückgezogen. Daher stellte Richter Axel Hellriegel fest: „Wir haben keine Beweismittel.“ Die Sitzung wurde für kurze Zeit unterbrochen, weil der Staatsanwalt um eine Pause zum Telefonieren bat. Nach dieser Unterbrechung räumte er ein, dass der angesprochene Sachverhalt nicht festgestellt werden konnte. Er plädierte daher für einen Freispruch, die Kosten sollten zulasten der Staatskasse gehen.
Nun äußerte sich der Angeklagte das einzige Mal im Laufe der Verhandlung: „Ich teile seine Meinung.“ Der Richter schloss sich dieser Auffassung an: „Wir wissen nicht, was passiert ist.“ Dann fügte er noch hinzu: „Bei Ehestreitigkeiten wird oft übertrieben.“
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