Die Streifen entlang von Gewässern dürfen nicht bewirtschaftet werden, weder landwirtschaftlich noch gärtnerisch. Stattdessen müssen Randstreifen von mindestens fünf Metern Breite freigehalten werden. Das gilt seit August 2019 und ist eine Folge des Volksbegehrens "Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern“. Doch nicht immer ist eindeutig erkennbar, an welchen Gewässern ein Randstreifen notwendig ist. Das Wasserwirtschaftsamt (WWA) Donauwörth klärt diese Frage im Landkreis Aichach-Friedberg nun vor Ort.
Aichach-Friedberg