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Aichach-Friedberg: Randstreifen an Gewässern: Wo sind sie nötig und wo nicht?

Aichach-Friedberg

Randstreifen an Gewässern: Wo sind sie nötig und wo nicht?

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    Dieses Beispiel zeigt, wie ein Gewässerrandstreifen an einem begradigten Graben wirkt.
    Dieses Beispiel zeigt, wie ein Gewässerrandstreifen an einem begradigten Graben wirkt. Foto: Markus Spindler, WWA Donauwörth (Archivbild)

    Wo sind Randstreifen an Gewässern nötig und wo nicht? Antworten auf diese Frage soll eine bayernweite Kartierung bringen, die das Wasserwirtschaftsamt (WWA) Donauwörth aktuell auch für den Landkreis Aichach-Friedberg durchführt. Ziel ist eine Hilfestellung für Landwirte und Landwirtinnen. Die Einschätzung der Behörde soll in Fällen, in denen die Einstufung nicht eindeutig ist, für Klarheit sorgen.

    Im Wittelsbacher Land haben Fachleute des WWA die Beurteilung der Gewässer in den vergangenen Wochen abgeschlossen. Einer Mitteilung zufolge begingen sie rund 900 Kilometer Gewässer dritter Ordnung, also kleinere Flussläufe und Bäche, und prüften diese, ob eine Pflicht zu Gewässerrandstreifen besteht.

    Die Überprüfung hat demnach ergeben, dass etwa bei 65 Prozent Randstreifen angelegt werden müssen. Diese Pflicht ist auf das Volksbegehren „Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern“ zurückzuführen. In der Folge wurde Bayerische Naturschutzgesetz geändert. Seit August 2019 gilt deshalb, dass die „acker- und gartenbauliche Nutzung auf einem mindestens fünf Meter breiten Streifen“ entlang der Gewässer verboten ist.

    Gewässerrandstreifen: Betroffene können Einwände formulieren

    Doch die Randstreifen sind nicht überall nötig. Sie müssen laut WWA nicht „an künstlichen Gewässern, Be- und Entwässerungsgräben, Straßenseitengräben und sogenannten ‚grünen Gräben‘“ angelegt werden. Wo aktuell die Verhältnisse unklar sind, gilt keine Randstreifenpflicht. Hier müsse eine abschließende Beurteilung durch die Wasserwirtschaftsverwaltung abgewartet werden, teilt die Behörde mit.

    Das Ergebnis der aufwendigen Kartierung stellte das WWA in dieser Woche den für den Landkreis zuständigen Behörden und Verbänden in einer Videobesprechung vor. Nun können auch Interessierte und Betroffene Einblick erhalten. Die Kartierentwürfe stehen ab sofort als Vorabinformation auf der Internetseite des Wasserwirtschaftsamts Donauwörth (www.wwa-don.bayern.de) für jedes Gemeindegebiet im Landkreis zur Verfügung.

    Innerhalb einer sechswöchigen Frist können Betroffene bis zum 9. April Einwendungen an das WWA senden. Die offizielle Veröffentlichung erfolgt dann im Juli durch das Landesamt für Umwelt (LfU) im Umweltatlas Bayern. (AZ)

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