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Aichach
15.01.2022

"Impfen macht frei": Jetzt liegt der Fall beim Oberlandesgericht

In Anlehnung an den Nazispruch am Eingang von Konzentrationslagern hat ein 60-Jähriger eine Karikatur mit der Aufschrift "Impfen macht frei" gepostet. Dafür wurde er nun verurteilt.
Foto: Paul Zinken, dpa (Symbolbild)

Plus Ein 60-Jähriger aus dem Kreis Aichach-Friedberg veröffentlicht auf Facebook den Spruch "Impfen macht frei". Eine Verurteilung wegen Volksverhetzung akzeptiert er nicht.

Der Ausspruch "Impfen macht frei" ist Volksverhetzung: So jedenfalls sieht das das Amtsgericht Aichach ebenso wie das Landgericht Augsburg. Beide Gerichte haben deshalb einen 60-Jährigen aus dem nördlichen Landkreis Aichach-Friedberg entsprechend verurteilt. Damit ist der Angeklagte allerdings nicht einverstanden.

"Impfen macht frei" steht in einer Karikatur am Eingang des KZ Auschwitz

Der Mann hatte in einer Facebook-Gruppe eine Karikatur vom Eingangstor des Konzentrationslagers Auschwitz veröffentlicht. Dazu postete er in Anlehnung an den ursprünglichen Nazispruch "Arbeit macht frei", der über dem KZ-Eingang prangt, den Satz: "Impfen macht frei". Deshalb erhielt er einen Strafbefehl über 2400 Euro (60 Tagessätze zu je 40 Euro), den er nicht akzeptierte. Aus diesem Grund kam es im Sommer zu einer Verhandlung in Aichach. Das Gericht bestätigte den Strafbefehl und verurteilte damals den Angeklagten wegen Volksverhetzung.

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