"Impfen macht frei": Jetzt liegt der Fall beim Oberlandesgericht
Plus Ein 60-Jähriger aus dem Kreis Aichach-Friedberg veröffentlicht auf Facebook den Spruch "Impfen macht frei". Eine Verurteilung wegen Volksverhetzung akzeptiert er nicht.
Der Ausspruch "Impfen macht frei" ist Volksverhetzung: So jedenfalls sieht das das Amtsgericht Aichach ebenso wie das Landgericht Augsburg. Beide Gerichte haben deshalb einen 60-Jährigen aus dem nördlichen Landkreis Aichach-Friedberg entsprechend verurteilt. Damit ist der Angeklagte allerdings nicht einverstanden.
"Impfen macht frei" steht in einer Karikatur am Eingang des KZ Auschwitz
Der Mann hatte in einer Facebook-Gruppe eine Karikatur vom Eingangstor des Konzentrationslagers Auschwitz veröffentlicht. Dazu postete er in Anlehnung an den ursprünglichen Nazispruch "Arbeit macht frei", der über dem KZ-Eingang prangt, den Satz: "Impfen macht frei". Deshalb erhielt er einen Strafbefehl über 2400 Euro (60 Tagessätze zu je 40 Euro), den er nicht akzeptierte. Aus diesem Grund kam es im Sommer zu einer Verhandlung in Aichach. Das Gericht bestätigte den Strafbefehl und verurteilte damals den Angeklagten wegen Volksverhetzung.
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