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Vater schlägt Sohn mit Holzlatte: Gerichtsurteil wegen gefährlicher Körperverletzung

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Vater platzt der Kragen: 41-Jähriger prügelt Sohn mit Holzlatte

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    Vor dem Aichacher Amtsgericht muss sich ein Mann verantworten, der seinen Sohn mit einer Holzlatte geschlagen hatte.
    Vor dem Aichacher Amtsgericht muss sich ein Mann verantworten, der seinen Sohn mit einer Holzlatte geschlagen hatte. Foto: David-Wolfgang Ebenerd, dpa (Symbolbild)

    Der Sohn schwänzte die Arbeit und erzählte daheim Lügen. Da platzte einem 41-Jährigen aus dem nördlichen Landkreis der Kragen. Er schlug seinem Sohn mit einer Holzlatte auf den Arm. Der Vater musste sich nun vor dem Aichacher Amtsgericht erklären – und tat der Richterin am Ende leid.

    Die Diskussion zwischen Vater und seinem damals noch 17-jährigen Sohn verlief ziemlich hitzig. Der 41-Jährige hatte herausgefunden, dass der Sohn zwei Tage lang mit Freunden unterwegs gewesen war, statt in die Arbeit zu gehen. Als der 17-Jährige dann auch noch die Mutter beschimpft hatte, brannten beim Vater die Sicherungen durch. Er griff nach einer Holzlatte, die er zum Schutz gegen Einbrecher immer griffbereit neben der Eckbank stehen hatte, und schlug dem Sohn damit auf den Arm. Der, ebenfalls in Rage, rief die Polizei.

    Nach Schlag mit Holzlatte: Vater und Sohn haben „wieder ein gutes Verhältnis“

    Sie seien mit unzähligen Einheiten vor Ort gewesen, sagte der Polizeibeamte aus. Daran gemessen, sei aber alles ganz entspannt gewesen. „Es war nichts Bahnbrechendes“, so der Polizist. Der Einsatz sei reibungslos verlaufen, die Beteiligten kooperativ gewesen und der Sohn habe trotz mehrfachen Nachfragens eine ärztliche Behandlung verneint. Inzwischen haben Vater und Sohn wieder ein gutes Verhältnis, wie der heute 18-Jährige Richterin Eva-Maria Grosse bestätigte. Etwa eine halbe Stunde lang habe ihm nach dem Schlag der Arm weh getan. Einen blauen Flecken habe er danach nicht gehabt, sagte er aus.

    Viele Punkte würden für den Angeklagten sprechen, sagte Staatsanwalt Gregor Prijatelj. Unter anderem, dass es eine spontane Tat gewesen war und der 41-Jährige sie offensichtlich bereute. Einziger Minuspunkt: Die Holzlatte mit einer Schlaufe für das Handgelenk wertete der Staatsanwalt als Waffe. Er plädierte wegen gefährlicher Körperverletzung für eine achtmonatige Bewährungsstrafe sowie 1000 Euro Geldauflage.

    Es tue ihr fast leid, ihn zu verurteilen, „weil Sie so ehrlich und einsichtig sind“, sagte Richterin Grosse zu dem 41-Jährigen. Mit einer Schlagwaffe zuzuschlagen, sei aber der allerletzte Weg, den man wählen könne. „Das ist der einzige Punkt, der gegen Sie spricht.“ Die Richterin blieb mit ihrem Urteil deshalb an der untersten Grenze beim Strafmaß. Sie verurteilte den 41-Jährige zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe. Als Auflage muss er 500 Euro an den Verein zur Förderung der Bewährungshilfe zahlen. Der Angeklagte nahm das Urteil an. Als Schutz gegen Einbrecher setzt er inzwischen nicht mehr auf den Holzstock, sondern hat sich Kameras zugelegt.

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