Startseite
Icon Pfeil nach unten
Aichach
Icon Pfeil nach unten

Aichacher verurteilt: Onkel sticht Neffen nieder – zwei Jahre und elf Monate Haft

Aichach/Mühldorf am Inn

Neffe niedergestochen: Aichacher soll für fast drei Jahre ins Gefängnis

  • |
  • |
  • |
  • |
    Ein heute 36-Jähriger wurde im April 2024 in der Aichacher Innenstadt festgenommen, weil er seinen Neffen schwer verletzt haben soll. Jetzt fiel das Urteil gegen ihn.
    Ein heute 36-Jähriger wurde im April 2024 in der Aichacher Innenstadt festgenommen, weil er seinen Neffen schwer verletzt haben soll. Jetzt fiel das Urteil gegen ihn. Foto: Johannes Neudecker, dpa (Symbolbild)

    Über eine Freundin hatte er ein Treffen mit seinem Neffen eingefädelt, von dem der junge Mann nichts ahnte. Als der damals 19-Jährige auf seinen Onkel traf, überraschte ihn dieser zunächst mit einem Baumstamm, mit dem er auf ihn einprügelte. Danach stach der heute 36-jährige Aichacher laut Anklageschrift seinem Neffen mit einem Küchenmesser in den Hals. Wegen gefährlicher Körperverletzung wurde der mutmaßliche Angreifer jetzt in Mühldorf am Inn zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und elf Monaten verurteilt. Das teilte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage mit. Auch der Geschädigte hatte in dem Prozess für Aufsehen gesorgt.

    Bereits am ersten Verhandlungstag überraschte der jetzt 21-Jährige das Schöffengericht am Amtsgericht Mühldorf am Inn mit einer völlig anderen Version des Tathergangs. Wie die Gerichtssprecherin mitteilte, gab er an, der Täter sei nicht der Angeklagte gewesen. Vielmehr seien er und sein Onkel von unbekannten Tätern angegriffen worden. Daraufhin wurde der junge Mann wegen des Verdachts der falschen uneidlichen Aussage und der versuchten Strafvereitelung noch im Gerichtssaal vorläufig festgenommen. Nach Angaben der Sprecherin wurde er mittlerweile wieder aus der U-Haft entlassen. Gegen ihn wurde ein Strafbefehl wegen falscher uneidlicher Aussage erlassen.

    Aichacher in Mühldorf angeklagt: Der 36-Jährige schweigt zu den Vorwürfen

    Der angeklagte Aichacher äußerte sich während des gesamten Verfahrens nicht zu den Vorwürfen. Anhand ihrer Ermittlungen hatte die Staatsanwaltschaft Traunstein aber einen detaillierten Tathergang erstellt. Sie warf dem 36-Jährigen vor, besagte Freundin Anfang April 2024 gebeten zu haben, ein Treffen mit dem heute 21-Jährigen auszumachen. Der junge Mann aus der Türkei lebte laut Polizei damals in einer Asylunterkunft in Waldkraiburg (Landkreis Mühldorf am Inn). Der Aichacher verabredete sich zunächst mit der Freundin in Dasing. Von dort aus fuhr die Zeugin den Mann nach Waldkraiburg. Die Fahrerin holte den jungen Mann aus der Unterkunft ab und brachte ihn nichts ahnend zu der Stelle, wo sein Onkel vorher aus dem Auto ausgestiegen war und in einem Gebüsch auf die beiden wartete.

    Angriff in Waldkraiburg: Diese Verletzungen hat das Opfer erlitten

    Dort angekommen, schlug und stach er laut Anklage auf seinen Neffen ein. Dieser erlitt dabei unter anderem eine Schnittverletzung am Hals, mehrere Platzwunden am Kopf, einen Bruch im Bereich des Handgelenks sowie eine Becken- und Hüftprellung. Insbesondere der daraus folgende hohe Blutverlust hätte lebensbedrohlich sein können. Die Fahrerin hatte laut Anklagte vergeblich versucht, den Onkel von den Schlägen abzuhalten. Als der 36-Jährige von seinem Neffen abgelassen habe, habe die Frau den jungen Mann ins Krankenhaus nach Vilsbiburg (Landkreis Landshut) gebracht. Der Angeklagte wurde Mitte April 2024 in der Aichacher Innenstadt festgenommen.

    Vor Gericht schloss sich der Beschuldigte nach Angaben der Gerichtssprecherin lediglich dem Plädoyer seines Anwalts an. Dieser forderte einen Freispruch für seinen Mandanten. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten. Bei seinem Urteil von zwei Jahren und elf Monaten stützte sich das Schöffengericht laut Gerichtssprecherin im Wesentlichen auf die Angaben der Fahrerin, die auch mit der objektiven Beweislage übereingestimmt hätten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft haben Berufung eingelegt.

    Diskutieren Sie mit
    XXX 0 Kommentare
    hier kommen komentare rein

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Anmelden

    Sie haben noch kein Konto? Kostenfrei registrieren