Startseite
Icon Pfeil nach unten
Aichach
Icon Pfeil nach unten
Aichach
Icon Pfeil nach unten

Corona-Hilfen: Unternehmen in Aichach-Friedberg kämpfen gegen Rückforderungen

Aichach-Friedberg

„Mega bürokratisch“: Warum Unternehmen ihre Corona-Hilfen jetzt noch zurückzahlen sollen

  • |
  • |
  • |
  • |
    Solche Anträge für Corona-Hilfen reichten viele Unternehmen zu Beginn der Pandemie ein. Sechs Jahre später sollen sie die Gelder teilweise wieder zurückzahlen.
    Solche Anträge für Corona-Hilfen reichten viele Unternehmen zu Beginn der Pandemie ein. Sechs Jahre später sollen sie die Gelder teilweise wieder zurückzahlen. Foto: Robert Michael, dpa (Symbolfoto)

    Ein Blick auf die Sitzungspläne am Augsburger Verwaltungsgericht zeigt es deutlich: Corona ist manche Unternehmen aus der Region immer noch nicht vorbei. Regelmäßig verhandelt das Gericht über die Frage, ob einzelne Betriebe die staatlichen Hilfsgelder, die sie während der Pandemie erhalten haben, wieder zurückzahlen müssen. Auch zwei Kleinfirmen aus dem Landkreis Aichach-Friedberg reichten Klage ein.

    Jürgen Senger, Busunternehmer aus Kühbach, und Markus Finkenzeller, Gastronom aus Aichach, hatten beide zu Beginn der Pandemie mit großen Umsatzeinbußen zu kämpfen. Deswegen erhielten sie wie viele andere Betriebe staatliche Überbrückungshilfen. Doch dann der Schock: Nachdem die beiden Unternehmer im September 2024 ihre Schlussabrechnung bei der IHK München-Oberbayern eingereicht hatten, sollten sie die Hilfe teilweise zurückerstatten. Für beide war das nicht nachvollziehbar: „Eigentlich habe ich erwartet, dass mir noch Förderhilfen in Höhe von 12.000 Euro zustehen. Die Forderung nach Zurückzahlung hat mich überrascht“, sagt Senger.

    Fehler der Steuerberater zwingen Unternehmen vor Gericht

    Die IHK München-Oberbayern, die für die Bewilligung der Corona-Hilfen in Bayern zuständig ist, begründet auf Nachfrage unserer Redaktion die geforderte Rückzahlung mit abweichenden Angaben bei der Antragstellung: So hätten die gemeldeten Umsätze von 2020 nicht mit denen aus der Schlussabrechnung 2024 übereingestimmt. Bei weniger als einem Drittel der Unternehmen, die während der Pandemie Hilfen beantragt haben, erhebe die IHK derartige Rückzahlungsforderungen. In der Regel haben die Betriebe dann im Förderzeitraum mehr Umsatz gemacht als im Erstantrag angegeben.

    In wenigen Fällen werden Unternehmer jedoch auch aufgrund von Fehlern bei der Antragsstellung zur Rückzahlung aufgefordert, wie das Beispiel von Finkenzeller zeigt. 6000 Euro sollte der Gastronom zurückzahlen, nachdem sein Steuerberater bei der Schlussabrechnung falsche Zahlen angegeben hatte. Wie Finkenzellers Anwalt Bernhard Hannemann erklärt, konnten die Unternehmen die Coronahilfen selbst gar nicht anfordern. Die Anträge hierfür haben durch Steuerkanzleien und Wirtschaftsprüfer erfolgen müssen. Bei etwaigen Fehlern seien dennoch die Betriebe am Ende die Leidtragenden.

    „In der Regel ist es in solchen Fällen unstrittig, dass den Unternehmen die bewilligten Fördergelder zustehen“, betont Hannemann. Trotzdem müssten sie nun vor Gericht ziehen, das dann überprüfe, ob der Antrag korrekt gestellt wurde und der Sachbearbeiter richtig gehandelt habe. Im Fall von Finkenzeller wurde die Klage vor dem Verwaltungsgericht Augsburg abgewiesen. Er selbst konnte diese Entscheidung nicht nachvollziehen. Das gesamte Verfahren um die Coronahilfen bezeichnete er als „mega bürokratisch“.

    Verfahren um die Corona-Hilfen laut Aichacher Unternehmer „mega bürokratisch“

    Ähnlich war es auch bei Busunternehmer Senger. Auch hier hatte der Steuerberater fristgerecht einen Antrag auf Hilfen eingereicht. Doch wenige Tage zuvor hatte das Bundeswirtschaftsministerium die Richtlinien hierfür geändert. Der Antrag des Busunternehmers entsprach so nicht mehr den aktuellen Standards. Deswegen sollte Senger jetzt einen Großteil der bisher ausgeschütteten 20.000 Euro wieder zurückzahlen.

    Anwalt Hannemann kritisierte diese Forderung vor Gericht und nahm die zuständige Steuerkanzlei in Schutz: „Man kann nicht verlangen, dass Steuerberater, die während der Pandemie hunderte Fälle bearbeiten mussten, täglich überprüfen, ob sich die Richtlinien ändern.“ Auch der Richter merkte an, dass dieses Verfahren unglücklich gelaufen sei. Eine abschließende Entscheidung in Form eines Urteils steht jedoch noch aus.

    Kühbacher Unternehmer kann wegen möglicher Rückzahlung nicht investieren

    Für Senger hat das konkrete Auswirkungen, ohne Urteil kann er wichtige unternehmerische Entscheidungen nicht treffen: „Ich hatte geplant, unsere Patiententransporte auf E-Mobilität umzustellen. Diese Investition muss ich aber verschieben, bis ich bei den Rückzahlungsforderungen Klarheit habe.“

    Dabei gibt es eine Möglichkeit, wie betroffene Firmen selbst im Fall einer Niederlage vor Gericht ohne finanzielle Einbußen davonkommen könnte. Manchmal springen nämlich die Haftpflichtversicherungen der Steuerberater für die entstandenen Schäden auf. Laut Hannemann sei das jedoch von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Einige zeigten sich sehr kulant, andere bestünden auf ein Gerichtsurteil, ehe sie zahlen. So dürften auch in den kommenden Monaten am Landgericht Augsburg weitere Klagen von Unternehmen verhandelt werden.

    Diskutieren Sie mit
    XXX 0 Kommentare
    hier kommen komentare rein

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Anmelden

    Sie haben noch kein Konto? Kostenfrei registrieren