Gewerbsmäßiger Betrug in mehreren Fällen, Urkundenfälschung und Diebstahl. Die Liste an Delikten, wegen derer sich ein 31-Jähriger vor dem Augsburger Amtsgericht verantworten musste, ist lang. Für den Angeklagten ging es in der Verhandlung um nicht weniger als darum, ob er ins Gefängnis muss. Denn als er die Taten beging, war er bereits vorbestraft und stand unter offener Bewährung.
Augsburg
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