Haben Sie noch einen grauen oder rosafarbenen Papierführerschein im Geldbeutel? Dürften Sie bis auf wenige Ausnahmen eigentlich gar nicht mehr: Am 19. Januar lief die letzte Frist für den Umtausch des „rosa Lappens“ ab, die Papierführerscheine müssten also größtenteils eigentlich Geschichte sein. In den kommenden Jahren stehen nun die ersten Plastikführerscheine zum Umtausch an, die vor dem 19. Januar 2013 ausgegeben wurden – und der letzte Schwung Papierführerscheine. Welche Fristen gelten in den kommenden Jahren für wen bis wann? Und was passiert, wenn Sie vergessen haben, den Führerschein fristgemäß umzutauschen?
Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums müssen in Deutschland bis 19. Januar 2033 rund 42 Millionen Führerscheine umgetauscht werden, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Der Grund liegt in einer EU-weiten Vereinheitlichung, um die Führerscheine fälschungssicherer zu machen. Seit 2022 laufen die Umtauschfristen nun, sukzessive sollten in dieser Zeit alle grauen und rosafarbenen Papierführerscheine eingetauscht werden, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden. Eine Ausnahme gibt es: Ist man Inhaber einer solchen Fahrerlaubnis und noch vor 1953 geboren, hat man bis 19. Januar 2033 Zeit.
Führerscheine ohne Ablaufdatum müssen bis 2033 umgetauscht werden, sonst droht ein Bußgeld
Ist man allerdings im oder nach dem Jahr 1953 geboren und hat immer noch einen solchen Papierführerschein im Geldbeutel, droht ein Bußgeld. Michael Fronhoff, Verkehrssachbearbeiter der Polizeiinspektion Aichach, erklärt: „Es ist kein übles Vergehen, sondern lediglich eine Verkehrsordnungswidrigkeit, die mit zehn Euro Verwarnungsgeld geahndet werden kann.“ Das Bußgeld liege im Ermessen der jeweiligen Beamten. Wichtig sei: Der Führerschein verliert lediglich seine Gültigkeit als Nachweisdokument, die Fahrerlaubnis selbst bleibt unberührt. Darüber hinaus könne es höchstens im Ausland Probleme geben, sagt Fronhoff: „Wir kennen die alten Scheine ja, im Ausland ist das vielleicht nicht der Fall.“
Die Führerscheinstelle des Landkreises spürt jedenfalls, wenn eine Frist näher rückt: „Kurz vor Ablauf der Umtauschfrist wurde ein deutlicher Anstieg der Fallzahlen verzeichnet“, heißt es auf Nachfrage beim Landratsamt Aichach-Friedberg. Allein zwischen dem 1. Oktober 2024 und dem 19. Januar 2025 tauschte die Behörde fast 1600 alte Papier- in neue Plastikführerscheine um, im Jahr 2025 sind es bislang schon mehr als 850. Für zukünftige Fristen verweist das Landratsamt deshalb auf eine rechtzeitige Terminvereinbarung und auf die Möglichkeit, Führerscheinanträge online zu stellen.
Führerscheintausch: Diese Fristen gelten in den kommenden Jahren für den Fahrausweis
In den kommenden Jahren müssen nun die Plastikführerscheine umgetauscht werden, die bis 19. Januar 2013 ausgegeben wurden:
- Ausstellungsjahr 1999 bis 2001: Umtauschfrist bis 19. Januar 2026
- 2002 bis 2004: 19. Januar 2027
- 2005 bis 2007: 19. Januar 2028
- 2008: 19. Januar 2029
- 2009: 19. Januar 2030
- 2010: 19. Januar 2031
- 2011: 19. Januar 2032
- 2012 bis 18. Januar 2013: 19. Januar 2033
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