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Haunswies : Gartenweg: In Teilen gilt bald ein einseitiges Halteverbot

Haunswies

Gartenweg: In Teilen gilt bald ein einseitiges Halteverbot

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    Ein einseitiges Halteverbot wird künftig in einem Teil des Gartenweges in Haunswies gelten.
    Ein einseitiges Halteverbot wird künftig in einem Teil des Gartenweges in Haunswies gelten. Foto: Bernhard Weizenegger (Symbolbild)

    Seit Sommer 2022 kämpft ein Anwohner des Gartenweges in Haunswies (Affing) für ein teilweise einseitiges Halteverbot. Er befürchtet, dass größere Fahrzeuge womöglich nicht durchkommen könnten, wenn auf einer Seite der Straße Autos parken. Dabei plagte den Anwohner vor allem die Sorge, im Notfall nicht schnell genug Hilfe zu bekommen. In seiner jüngsten Sitzung beschloss der Affinger Bauausschuss das Halteverbot – obwohl die Polizei dafür keinen Anlass sieht.

    Der Anwohner hatte noch mehr Argumente. Der Ausweichverkehr könne auf Dauer den Gehweg und das angrenzende Feld mit Grünstreifen, aber auch geparkte Fahrzeuge beschädigen. Laut Straßenverkehrsordnung darf am rechten Straßenrand geparkt werden, wenn eine Restbreite von 3,05 Metern bleibt. Das ist beim 5,25 Meter breiten Gartenweg der Fall.

    Gartenweg ist beim Praxistest mit der Feuerwehr nicht zu eng

    Mehrfach war der Gartenweg nach Angaben der Affinger Gemeindeverwaltung schon Thema bei Besprechungen mit der Polizei. Zuletzt stellte diese nach der Verkehrsschau im vergangenen Jahr fest, dass aktuell kein Bedarf eines Halteverbots bestehe, „da die Mindestbreiten eingehalten werden können“.

    Der Gartenweg wurde mithilfe der Feuerwehren Affing und Haunswies auch bereits einem Praxistest unterzogen. Ergebnis: Die Zu- und Abfahrt war zu allen Grundstücken möglich. Trotzdem entschieden sich die Ausschussmitglieder laut Mitteilung der Verwaltung mit 6:0 Stimmen, dem Antrag stattzugeben. Deshalb wird ein einseitiges Halteverbot gegenüber den Grundstückseinfahrten mit den Nummern sechs, acht und zehn eingeführt. (jca)

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