Immer mehr Kommunen beklagen auch im Landkreis Aichach-Friedberg finanzielle Engpässe – die einen mehr, die anderen weniger. Darum ist es nicht verwunderlich, wenn die Rechtsaufsicht im Landratsamt dazu mahnt, verstärkt auf die Einnahmen zu achten. Dazu gehört auch die Hundesteuer. Die knöpfte sich der Hollenbacher Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung vor.
Die überörtliche Rechnungsprüfung hatte in ihrem Bericht unter anderem die Hundesteuer angesprochen. Sie weist vergleichsweise niedrige Tarife auf. Bisher war es so, dass in Hollenbach 35 Euro für den ersten Hund zu zahlen waren, 50 für den zweiten und für jeden weiteren 60 Euro. Nach einer längeren Debatte verabschiedete sich die Runde von dieser Regelung. Das Ergebnis, auf einen kurzen Nenner gebracht, wie Bürgermeister Franz Xaver Ziegler auf Anfrage mitteilte: Pro Hund werden künftig einheitlich 60 Euro im Jahr fällig. Brigitte Schönegger teilte mit, sie hätte gerne auch künftig eine Staffelung der Gebühren gesehen
In der Gemeinde Hollenbach gibt es keine Kampfhunde
Vor der Sitzung hatte sich die Verwaltung erkundigt, wie in den Nachbargemeinden mit dem Thema Hundesteuer verfahren wird. Dabei war zu erkennen, dass Hollenbach mit den Tarifen tatsächlich relativ niedrig lag. In Aindling werden für jeden Hund beispielsweise 65 Euro fällig, in Affing werden 50 für den ersten Hund, 100 für den zweiten und 150 für jeden weiteren verlangt.
Und wie verfährt man mit Kampfhunden? Hier lag der Satz in Hollenbach bisher bei 500 Euro, er klettert nun auf 600 Euro. Wobei diese Entscheidung aktuell keine Auswirkungen zeigt, denn im Gebiet dieser Gemeinde ist derzeit kein Kampfhund gemeldet. In einem Punkt war in der neuen Satzung eine redaktionelle Änderung erforderlich. Hirschbach gilt demnach nicht mehr als Einöde, sondern als Weiler, sonst hätte dort die Steuer ermäßigt werden müssen. „Wir haben es uns nicht leicht gemacht“, fasste Ziegler die Aussprache zusammen: „Wir wollten uns nicht an den Hundebesitzern bereichern.“
Erwartungsgemäß keinerlei Zündstoff enthielten die Bauanträge, mit denen sich der Gemeinderat einverstanden erklärte. In Igenhausen kann in der St.-Michael-Straße ein Einfamilienhaus mit Garage errichtet werden. In der Hollenbacher Straße in Motzenhofen wird ein Schweinstall als Lagerfläche für Kraftfahrzeuge und eine Sauna genutzt; aus einem Abferkelstall darf eine Werkstatt für landwirtschaftliche Fahrzeuge und Geräte werden. Diese Veränderungen bewertete der Gemeinderat sehr positiv. Und im Fichtenweg in Hollenbach kann ein Wohnhaus gebaut werden.
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