Wo freilebende Katzen in hoher Anzahl auftreten und sich unkontrolliert vermehren, sind sie oft Krankheiten, Verletzungen, Unterernährung oder erhöhter Sterblichkeit in jungem Alter und damit erheblichem Leid ausgesetzt. Um die Situation in den Bereichen zu verbessern, in denen besonders viele freilaufende Katzen gezählt wurden, hat das Landratsamt Aichach-Friedberg in fünf Gemeinden den Erlass einer Katzenschutzverordnung angestoßen. Doch nicht überall stieß das Ansinnen auf Zustimmung.

Der Stadtrat von Aichach sowie die Gemeinderäte von Dasing und Sielenbach stimmten diesem Vorgehen zu. Die Gemeinderäte in Affing und Aindling sprachen sich dagegen aus – Aindling sogar zweimal. In Aichach und Dasing waren zunächst nur einzelne Stadt- beziehungsweise Ortsteile für eine Verordnung vorgesehen. Die dortigen Gremien beschlossen jedoch, jeweils das gesamte Stadt- oder Gemeindegebiet einzubeziehen.
Katzenschutzverordnung gilt zunächst nur in Aichach, Dasing und Sielenbach
Das Landratsamt erlässt die Katzenschutzverordnung nun einer Mitteilung zufolge für die gesamten Gemeindegebiete von Aichach, Dasing und Sielenbach. Aindling und Affing bleiben zunächst außen vor. Die Verordnung tritt sechs Monate nach ihrem Erlass in Kraft. So sollen Katzenhalterinnen und Katzenhalter die Möglichkeit haben, sich auf die Neuregelung einzustellen und alles Weitere zu veranlassen.
In den drei zustimmenden Kommunen wird, mit der Tierschutzorganisation Attis, mit den Schutzmaßnahmen begonnen. Katzen dürfen dort dann nur noch freien Auslauf haben, wenn sie zuvor fortpflanzungsunfähig gemacht, also kastriert, sowie per Ohrtätowierung oder Mikrochip gekennzeichnet und registriert wurden – beispielsweise bei Tasso oder Findefix. Die Kosten für Kennzeichnung, Registrierung und gegebenenfalls Kastration freilaufender Katzen tragen die Tierhalter selbst.
Landratsamt behält sich Erlass der Verordnung auch in Affing und Aindling vor
Die Erfahrungen in diesen drei Gemeinden sollen dem Landratsamt zufolge ausgewertet und zugleich die Situation in Affing und Aindling weiter beobachtet werden. „Das Landratsamt behält sich ausdrücklich vor, künftig auch für die Gemeinden Aindling und Affing eine Verordnung zu erlassen, wenn die dortige Situation dies erfordert und die Erfahrungswerte der nun teilnehmenden Gemeinden dies stützen“, betont das Landratsamt. Im Bedarfsfall kämen auch Einzelanordnungen gegen einzelne Halter mit einer Vielzahl freilaufender Katzen infrage. (AZ)
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