Seit vielen Jahren liegt Kies um zahlreiche Gräber auf dem erweiterten Teil des Anwaltinger Friedhofs. Deshalb dachten sich drei Personen aus Anwalting nichts, als sie auch um die Urnengräber ihrer Familien Kies aufschütteten. Umso erstaunter waren sie, als sie Anfang April ein Schreiben von der Affinger Gemeindeverwaltung erhielten. Sie sollten die „unbefugte Kiesaufschüttung“ entfernen, hieß es darin. Denn das sei gemäß der Friedhofssatzung nicht gestattet.
Urnengräber gibt es in Anwalting erst wenige Jahre. 2020 wurde dort das erste Grab angelegt. Kies schien aus Sicht der ersten Grabbesitzer die beste Lösung, um Wildwuchs rund um die Einfassung ihrer Urnengräber zu verhindern. Deshalb wollten sie die kleinen Steine nicht entfernen. Sie suchten lieber das Gespräch mit Bürgermeister Markus Winklhofer und schoben schließlich einen Antrag auf Einkiesung der Flächen um die Urnengräber nach.
Problematisch waren die vielen Steinchen aus Verwaltungssicht, weil in der Friedhofsplanung keine gekieste, sondern eine Rasenfläche vorgesehen sei. Allerdings hat die Kirchenverwaltung schon vor zehn Jahren entschieden, dass alle Wege zu den Gräbern aufgekiest werden sollen. Bislang ist das aber nicht überall der Fall. Nun soll ein einheitliches Bild geschaffen werden. „Wenn es vor Ort der Wunsch ist und es wäre Einheitlichkeit gewährleistet – ja gut“, fasste Winklhofer jüngst im Gemeinderat die Haltung der Verwaltung zusammen.
Einstimmig befürwortete das Gremium schließlich den Antrag auf Aufkiesung. In Eigenregie sollen die Anwaltinger nun alle Flächen auf diese Weise gestalten. Die Gemeinde übernimmt die Materialkosten.
Die Friedhofsgebühren werden neu kalkuliert
Der Gemeinderat verabschiedete außerdem eine überarbeitete Friedhofs- und Bestattungssatzung. Das war nötig gewesen, weil einige Bestandteile des Werkes veraltet waren. Im Dezember war der erste Satzungsentwurf noch durchgefallen. Gemeinderäte hatten sich daran gestoßen, dass hoheitliche Aufgaben wie das Ausheben und Verfüllen der Gräber zwingend von einem zuvor von ihr bestimmten Bestattungsunternehmen ausgeführt werden sollten. Nun können Hinterbliebene den Dienstleister selbst wählen. Er muss allerdings von der Gemeinde zugelassen sein.
Andreas und Michael Zeitlmeir stimmten gegen die Satzung. Sie wollten diese vor einer Beschlussfassung den Kirchenverwaltungen und Kirchenpflegern vorlegen, „dass es im Nachhinein keine Missverständnisse gibt“, wie Andreas Zeitlmeir sagte.
Demnächst muss auch eine neue Friedhofsgebührensatzung verabschiedet werden. Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich zu, die dafür nötige Gebührenkalkulation an einen externen Dienstleister zu vergeben.
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