Plus Die Doppelnutzung von landwirtschaftlichen Flächen und Stromgewinnung verhindert einen Nutzungskonflikt. Doch in der Praxis reichen eine gute Idee und guter Wille nicht.
Sollen Ackerflächen für die Lebensmittel- oder Stromerzeugung genutzt werden? Bislang war eine Entscheidung für das eine immer auch eine gegen das andere - und sorgte deshalb immer wieder für Diskussionen. Zwar sieht die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vor, dass nur auf versiegelten Flächen, in der Nähe von Autobahnen oder in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten Photovoltaikanlagen (PV) entstehen dürfen. Doch wer auf die Förderung verzichtet, darf auch auf hochwertigen landwirtschaftlichen Böden eine PV-Anlage bauen, die dann für die Lebensmittelproduktion wegfallen.
Agri-Photovoltaikanlagen sind bislang meist noch Pilotprojekte
Mit dem Voranschreiten des Klimawandels ist der Ausbau der erneuerbaren Energien eines der wichtigsten Ziele unserer Zeit. Immer mehr Freiflächenanlagen zu bauen und dadurch die Lebensmittelproduktion einzuschränken, ist jedoch nicht die Lösung. Denn durch die steigenden Temperaturen und Wasserspiegel werden weltweit auch die landwirtschaftlichen Flächen, auf denen Lebensmittel angebaut werden können, immer weniger. Freiwillig sollte man diese Flächen nicht aufgeben.
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