Einstellung der Ermittlungen zu Corona-Ausbruch ist bitter für Betroffene
Plus Die Einstellung der Ermittlungen zum Corona-Ausbruch im Aichacher AWO-Heim ist aus juristischer Sicht nachvollziehbar. Für Betroffene hat sie einen bitteren Beigeschmack.
Kein nachweisbares strafbares Verhalten. Erst recht niemand, der sich einer Straftat schuldig gemacht hätte. Das ist – kurz gefasst – der Grund, warum die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen zum Corona-Ausbruch im Aichacher AWO-Heim im März/April 2020 eingestellt hat.
Dieser Entscheidung gingen zweieinhalb Jahre Arbeit voraus: Ermittler und Sachverständige gruben sich tief in die Materie ein. Sie sahen sich jeden der 17 Todesfälle an. Sie untersuchten die Betriebsabläufe im Heim und glichen sie mit den jeweiligen Corona-Regeln ab. Doch eine lückenlose Herleitung, wer wann möglicherweise was falsch machte und welche Konsequenzen das für welche Bewohner oder Beschäftigten hatte, war nicht möglich. Zu unsichtbar trieb das damals noch kaum bekannte Virus sein Unwesen.
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