
Einstellung der Ermittlungen zu Corona-Ausbruch ist bitter für Betroffene

Plus Die Einstellung der Ermittlungen zum Corona-Ausbruch im Aichacher AWO-Heim ist aus juristischer Sicht nachvollziehbar. Für Betroffene hat sie einen bitteren Beigeschmack.
Kein nachweisbares strafbares Verhalten. Erst recht niemand, der sich einer Straftat schuldig gemacht hätte. Das ist – kurz gefasst – der Grund, warum die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen zum Corona-Ausbruch im Aichacher AWO-Heim im März/April 2020 eingestellt hat.
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