Kann ein Landwirt seinen Betrieb an gewünschten Standort aussiedeln?
Plus Der Kühbacher Gemeinderat behandelt die Voranfrage eines Landwirts. Der geplante Standort seines neuen Hofes ist in der Nähe der Grund- und Mittelschule.
An seinem jetzigen Standort an der Paarer Straße in Kühbach kann ein Landwirt seinen Betrieb nicht mehr erweitern. Er möchte außerhalb des Ortes auf einer Fläche in der Nähe der Grund- und Mittelschule seinen Hof neu aufbauen. Die Voranfrage behandelte der Gemeinderat in seiner Sitzung am Dienstag. Unter bestimmten Voraussetzungen war das Gremium einverstanden. Der Rat schlug außerdem eine Alternative vor.
Eine Fläche an der Kreisstraße AIC7 zwischen Kühbach und Paar sieht der Landwirt als guten Standort, um seinen Betrieb weiterführen und vergrößern zu können. Sein Konzept sieht vor, dort einen Tierwohl-Stall mit 300 Plätzen für Mastbullen und einen Tierwohl-Stall mit 100 Plätzen für Fresser auf Stroh zu bauen. Strom und Wärme gewinnt er aus einer Biogasanlage, in der der anfallende Mist vergoren wird. Der Gemeinderat war damit grundsätzlich einverstanden, war sich aber auch unsicher, ob das Vorhaben aus Landschafts- und Immissionsschutzgründen dort umgesetzt werden kann. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde ist der Bereich als „Fläche für die Landwirtschaft mit besonderer ökologischer Funktion“ und als „potenzielle Ausgleichs- und Ersatzbereiche für Eingriffe in Natur und Landschaft“ eingetragen. Der unmittelbar für die Bebauung vorgesehene Bereich ist aber nur als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Unklar ist auch, ob es sich bei dem Aussiedlerhof um ein privilegiertes Vorhaben handeln würde. Engelbert Thumm schlug vor: „Das Landratsamt muss uns beraten, ob es überhaupt machbar ist an dem Standort.“
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