Zu 1500 Euro Geldbuße verurteilt
Dem Tod war der Angeklagte bereits einmal "von der Schippe gesprungen", so Staatsanwalt Christoph Prinke. Doch der 20-Jährige setzte sich ein zweites Mal betrunken hinters Steuer - und landete mit seinem Auto erst an der Leitplanke und dann in der Böschung. Vor dem Aichacher Amtsgericht musste sich der junge Mann aus dem nördlichen Landkreis daher wegen Fahrens ohne Führerschein, Gefährdung des Straßenverkehrs und Unfallflucht verantworten. Jugendrichter Dieter Gockel verurteilte ihn zu einer Geldauflage von 1500 Euro und einer weiteren Führerscheinsperre von zwölf Monaten.
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