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Obergriesbach : Statt einer Verordnung soll Rücksichtnahme vor Lärm schützen

Obergriesbach

Statt einer Verordnung soll Rücksichtnahme vor Lärm schützen

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    Lärm zum Beispiel von einem Rasenmäher kann die Nachbarn belasten. Eine Lärmschutzverordnung will der Gemeinderat Obergriesbach trotzdem nicht erlassen.
    Lärm zum Beispiel von einem Rasenmäher kann die Nachbarn belasten. Eine Lärmschutzverordnung will der Gemeinderat Obergriesbach trotzdem nicht erlassen. Foto: Nestor Bachmann, dpa (Symbolbild)

    Die Aufarbeitung der Anfragen aus der Bürgerversammlung im Dezember aus den Reihen der Obergriesbacher und Zahlinger war das Hauptthema der ersten Gemeinderatssitzung des neuen Jahres. Breiten Raum nahm dabei der Wunsch einer Bürgerin nach einer Lärmschutzverordnung ein.

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