
Petersdorfer erfahren Details zu neuen Wassergebühren und -beiträgen

Plus Bei einem Infoabend erfahren die Petersdorfer, wie die künftigen Gebühren und Beiträge für die Wasserversorgung kalkuliert werden. Ab Montag beantwortet ein Fachmann Fragen.
Die Dokumentation der Grundstücks- und Geschossflächen im Gemeindegebiet Petersdorf ist weitestgehend abgeschlossen. Die Daten liegen vor. Sie dienen nun als Grundlage für die zukünftige Kalkulation von Gebühren und Beiträgen für die Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtungen sowie für anstehende Verbesserungsbeiträge. Was genau dahintersteckt, erfuhren die Bürger und Bürgerinnen der Gemeinde in einer Informationsveranstaltung.
Der Schwerpunkt lag auf den Berechnungen. Denn was die Zuhörerinnen und Zuhörer am brennendsten interessierte, war die Höhe des zu erwartenden Verbesserungsbeitrages für die Wasserversorgung, erklärte Petersdorfs Bürgermeister Dietrich Binder auf Anfrage.
Infoabend in Petersdorf: 80 Zuhörer kommen, 80 schauen online zu
In die Sporthalle des SSV Alsmoos-Petersdorf waren etwa 60 Zuhörer und Zuhörerinnen gekommen, um dem Referenten, Michael Schulte vom beauftragen Fachbüro Dr. Schule | Röder Kommunalberatung zu lauschen. Ins Gemeindezentrum und in die Schulturnhalle kamen weniger als zehn Besucherinnen und Besucher. Dorthin wurde die Präsentation online übertragen. Zusätzlich gab es die Möglichkeit, die Präsentation zu Hause im Internet zu verfolgen. Diese Option wurde Binder zufolge knapp 80 Mal genutzt. Vor Ort – also im Sportheim, in der Gemeinde und in der Schule – sorgten Stephan End, Benjamin Brandner und Jörg Völkl dafür, dass technisch alles funktionierte.
Zur Finanzierung der Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtungen gilt das Prinzip der Kostendeckung: Die Ausgaben, die sich aus Investitionen, Instandhaltungen, Zinsen, Personalkosten sowie einem Sach- und Erhebungsaufwand zusammensetzen, müssen über Zuwendungen, Beiträge und Gebühren kostendeckend refinanziert werden. Unterm Strich bedeutet das für die Bürger und Bürgerinnen, dass die Kosten auf alle umgelegt werden müssen.
Von Montag bis Mittwoch steht ein Fachberater im Gemeindezentrum bereit
Als Bemessungsgrundlage für Beiträge werden Grundstücks- und Geschossflächen herangezogen. Handelt es sich um Bestandsgebäude, ist von Verbesserungs- und Erneuerungsbeiträgen die Rede. Handelt es sich um die erstmalige Herstellung, Erweiterung oder um Anbauten, geht es um Herstellungsbeiträge. Darüber hinaus gibt es Verbrauchsgebühren, die pro Kubikmeter abgerechnet werden; sie waren aber nicht Thema des Abends.
Mit dem individuellen Aufmaß ihrer Grundstücke und Gebäuden in Händen wurden die Bürger und Bürgerinnen nun konfrontiert. „Es handelt sich um vorläufige Angaben“, erklärte Binder und ergänzte: Am Montag, Dienstag und Mittwoch, 4. bis 6. April, haben die Grundstückseigentümer im Gemeindezentrum die Möglichkeit, in Einzelgesprächen detaillierte Fragen zur Berechnung zu stellen. Zwischen 9 und 12 Uhr sowie zwischen 13.30 und 18 Uhr erläutern Fachberater vor Ort die Berechnungen. In der Veranstaltung am Donnerstagabend gab es sowohl grundsätzliche Verständnisfragen als auch Fragen individueller Natur - also etwa warum ein Dachgeschoss, eine Garage oder ein Anbau wie berechnet wurde.
Steigende Baupreise, Pandemie und Krieg treiben Kosten in die Höhe
Einige Bürger und Bürgerinnen monierten, dass die Infoveranstaltung sowie die Möglichkeit für Fragen und Erklärungen zu knapp bemessen worden sei, berichtete Binder. Andere fragten, warum 80 Prozent der Kosten per Beitrag als Einmalzahlung zu leisten sein werden und weitere 20 Prozent über Gebühren umgelegt werden. Der Grund: Je geringer der einmalige Beitrag ausfällt, desto höher würden die Gebühren pro Kubikmeter. Auf die Frage, warum die Gesamtkosten derart hoch sind, verwies Binder auf die enorm gestiegenen Baupreise in den vergangenen drei Jahren. Erschwerend hinzu kamen unerwartete Preissteigerungen aufgrund der Corona-Pandemie. Auch der Krieg in der Ukraine mache die weiteren Kosten nur schwer absehbar.
Mit einem umfassenden Zahlenwerk wartete Michael Schulte vom beauftragten Fachbüro auf. Die Präsentation der Zahlen fuße auf vorläufigen Berechnungen, erklärte Binder nach der Veranstaltung. Ergäben sich andere Maße, könnten sich die Zahlen noch geringfügig ändern. In der Sitzung Ende Mai plant der Rathauschef, die Satzungen zu beschließen. Im Juli werden Abschlagszahlungen von 80 Prozent fällig. Nach Abschluss und Abrechnung aller Arbeiten - voraussichtlich im ersten Quartal 2023 - wird der Differenzbetrag fällig.
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