Mit einem falschen 20-Euro-Schein wollte ein heute 20-Jähriger vor etwa eineinhalb Jahren an einer Aichacher Tankstelle bezahlen. Dem Mitarbeiter kam der Geldschein komisch vor. Deshalb verweigerte er die Annahme. Das Amtsgericht Aichach hatte den 20-Jährigen deshalb im Oktober wegen versuchten Verbreitens von Falschgeld und versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe von 2000 Euro verurteilt. Doch das Bayerische Oberste Landesgericht hat das Urteil aufgehoben. Deshalb gab es nun einen neuen Prozess.
Aichach
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