So etwas erlebt auch ein Landratsamt nicht alle Tage: Es ist Mai 2024, als eine Rechnung ins Haus flattert. Absender ist die LEW Verteilnetz, Adressat der Landkreis Aichach-Friedberg. Die zuständige Abteilung Gebäudewirtschaft fällt aus allen Wolken, als sie den Grund sieht: Die LEW Verteilnetz verlangt eine Strafzahlung in Höhe von fast 28.500 Euro. Der Grund ist auf dem Dach der neuen Vinzenz-Pallotti-Schule in Friedberg verschraubt: Beim Bau einer Fotovoltaikanlage hat sich das zuständige Planungsbüro nicht an geltende Regelungen gehalten – und dem Landkreis so die Strafzahlung eingebrockt. Doch wie konnte das überhaupt zustande kommen?
Landrat Klaus Metzger machte seinem Ärger vor dem Kreisausschuss des Kreistags Luft: „Man kann nur den Kopf schütteln, wie so etwas passieren kann.“ Er nahm das Planungsbüro in die Pflicht. Dieses hatte nämlich gleich doppelt versagt. Erstes Problem: Weil bei der Vinzenz-Pallotti-Schule eine PV-Anlage mit einer Leistung von mehr als 100 Kilowatt verbaut wurde, hätte der Betreiber – in diesem Fall der Landkreis Aichach-Friedberg – den erzeugten Strom entweder selbst verbrauchen oder direkt vermarkten müssen. Letzteres wäre gegeben, wenn der Strom an einen Dritten geliefert wird – was bei der Schule der Fall ist, weil auch der Pächter der Schulkantine den Strom bezieht. Dadurch wäre der Landkreis verpflichtet gewesen, die Anlage beim Netzbetreiber anzumelden.
Solaranlage der Vinzenz-Pallotti-Schule: Technische Module fehlten, Anlage war nicht angemeldet
Der Kreisbehörde war das zu dieser Zeit nicht bekannt, weil das Planungsbüro verpasst hatte, die zuständigen Stellen darüber in Kenntnis zu setzen. Erst mit der LEW-Rechnung wurde der Landkreis darauf aufmerksam. Als der Kreis die Anlage schließlich entsprechend anmelden wollte, trat der zweite Fauxpas des Planers zutage: Es fehlten spezielle technische Module. Die benötigen Betreiber, wenn sie ihren Strom direkt vermarkten wollen. Mit der technischen Ausstattung sollen Direktvermarktungsunternehmen oder die Personen, an die der Strom veräußert wird, eigentlich jederzeit die Einspeisung abrufen und die Einspeiseleistung stufenlos ferngesteuert regeln können.

Auch diese Regelung hatte das Büro bei der Planung missachtet. Die Nachrüstung verzögerte sich in der Folge nach Angaben der Abteilung Gebäudewirtschaft „aufgrund des Elektroplaners und der ausführenden Firma“ ebenfalls erheblich. Für Tobias Wabersky, stellvertretender Sachgebietsleiter der Abteilung Gebäudewirtschaft, ist die Angelegenheit völlig unverständlich: „Der Landkreis hat erstmals eine Anlage dieser Größenordnung umgesetzt und sich auf die Expertise und Beratung des beauftragten Planungsbüros verlassen.“ Dass dieses seiner Verpflichtung nicht nachgekommen sei und dies zu Strafzahlungen geführt habe, „ist für uns äußerst ärgerlich“.
Auf der Strafzahlung will der Landkreis aber nicht sitzen bleiben: Sobald die Schadenssumme endgültig feststeht, will die Behörde diese über die Kassenversicherung der Versicherungskammer Bayern regulieren. Außerdem soll der Schaden beim verantwortlichen Elektroplaner geltend gemacht werden.
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