Am Horizont sehen die anrückenden Feuerwehrleute die Flammen, die vom brennenden Lastwagen aufsteigen. Doch ihre Fahrt zur Unfallstelle auf der Autobahn zwischen Friedberg und Dasing in der Nacht zum Dienstag wird erschwert durch eine teilweise blockierte Rettungsgasse. Bei dem Unfall kommt ein 59-jähriger Lastwagenfahrer aus Sachsen-Anhalt ums Leben. Hätte es für den Mann eine Rettung gegeben, wenn der Weg frei gewesen wäre?
Friedberg/Dasing
Sagenhaft, dass in Deutschland Jeder und Jede die noch besseren Gesetze machen will , weil man auf die Schnelle eine Ausrede braucht, warum man sich nicht an die gültigen Gesetze für alle Anderen halten will ! Echte Querdenker !
Liebe AZ - sind wir doch mal ehrlch: Euch ging es darum eine plakative Head zu haben - denn die Antwort habt ihr ja selbst im Artikel geschrieben: Angesichts von Schwere und Ausmaß des Brandes war sich die Berufsfeuerwehr laut Brieger aber auch sicher, selbst wenn sie etwas schneller hätte eingreifen können: „Das Ergebnis wird vermutlich das Gleiche sein.“ Für den Lastwagenfahrer hätte es also wohl auch dann keine Rettung mehr gegeben.
Diese Starre Regel sollte man ändern. Wieso darf der auf der mittleren Spur nicht auch nach links ausweichen? Rechts sind die meisten LKW's und lassen nicht mal 3 Meter zum Vordermann Platz. Dann dauert es bis dich einer rein lässt. Bin bisher sehr Gut damit zurecht gekommen wenn ich auf der mittleren Spur war und nach links ausgewichen bin.
In Slowenien und vielen anderen Ländern wird bei Staubildung SOFORT von ALLEN eine Rettungsgasse gebildet. SOFORT. Bereits während des Abbremsens und nicht erst wenn schon alles stehen irgendwie schräg stellen. Einwandfrei klappt das. Nur der deutsche Auto- und insbesondere LKW-Fahrer ist dafür schlichtweg zu dumm. Jede Rettungsfahrt sollte per Kamera aufgezeichnet werden damit Firmen und Fahrer bekannt sind. Denn insbesondere LKW sind ein massives Problem. Da arwird dann auch gerne mal auf die dritte Spur gezogen obwohl ohnehin nicht erlaubt. Darf gerne auch in die sozialen Medien gestellt werden, die Firmen müssen genannt werden, sonst wird sich nichts ändern.
Aber, aber, in DEU wird doch sofort die Datenschutzkeule herausgeholt. Datenschutz scheint ja höher angesiedelt zu sein als der Schutz von Menschenleben.
Festzustellen bleibt, wenn keine Rettungsgasse, dann Feuerwehrfahrzeug vor und alles gewaltsam zur Seite schieben. Und wann lernen es unsere Politiker, dass hier nicht nur höhere Strafen, sondern radikale Strafen her müssen? Und: Machen, nicht reden, die Damen und Herren Politiker!
Selten dämlicher Kommentar, dass Sie keine Ahnung haben und zudem auch Artikel nicht lesen, wird hier wieder von Ihnen gezeigt. Im Artilel ist das zu lesen: Vor allem Lastwagen, die sich auf drei Spuren verteilten, behinderten die Einsatzkräfte. Dann schieben Sie mal mit dem Feuerwehrwagen die LKW zur Seite, mals sehen, ob das Fahrzeug dann noch einsatzfähig ist.
Eine dritte Spur auf der Autobahn ist für alle Lkws über 2,8 to tabu - verboten zu nutzen -. Folglich könnten nur Lkws bis 2,8 to die dritte Spur genutzt haben. Und solch ein "Leichtgewicht" stellt kein Problem dar.
LKW's ab 3,5 t und Gespanne (auch Pkw mit Anhänger!) dürfen nur die beiden rechten Spuren benutzen.
Wie kommen Sie denn drauf dass sich die LKW Fahrer auch dran halten? Die stehen über alle 3 Spuren... garantiert!
Stimmt, die Gewichtskorrektur zur STVO wurde in 2001 durchgeführt.
Sie irren sich. §18 StVO sagt unter Ziffer 11 das hier: Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, sowie Zugmaschinen dürfen, wenn die Sichtweite durch erheblichen Schneefall oder Regen auf 50 m oder weniger eingeschränkt ist, sowie bei Schneeglätte oder Glatteis den äußerst linken Fahrstreifen nicht benutzen. Keiner dieser Einschränkungen war zum Zeitpunkt des Unfalls relevant.
Was soll diese nicht passende und unzutreffende Aufzählung bzw. Verweis? Ziff. 11 besagt doch nur zusätzlich, dass auch bei schlechten Witterungsverhältnissen der linke Fahrstreifen nicht durch entsprechende LKws genutzte werden darf. § 7 Absatz 3c StVO besagt eindeutig, wo bzw. welche Fahrstreifen LKws nutzen dürfen.
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