Bürgerentscheid in Pähl: Es geht um drei Fragen
Plus Am 13. März können die Pähler über das Rathaus abstimmen. Was der Gemeinderat dazu bespricht.
Einstimmig hat sich der Pähler Gemeinderat für den von der Verwaltung ausgearbeiteten und von der Rechtsaufsicht überprüften Entwurf des Stimmzettels ausgesprochen, mit dem die Bürger am Sonntag, 13. März, darüber entscheiden können, ob ein Rathaus-Neubau errichtet wird oder nicht. Die Räte kamen damit der Forderung des Paragrafen 22 der Bürgerentscheidsatzung nach.
Rathaus-Neubau: So läuft der Bürgerentscheid ab
Im Absatz 3 dieses Paragrafen ist die Reihenfolge geregelt, in der die Fragen auf den Stimmzettel stehen. Das Ratsbegehren steht vor der mit dem Bürgerbegehren gestellten Frage. Die im Absatz 4 geforderte Stichfrage steht im Anschluss. Im Bürgerentscheid 1, der oben links steht, steht die Frage des Ratsbegehrens „Sind Sie dafür, dass Pähl ein neues Rathaus erhält?“ Beim Bürgerentscheid 2, der rechts daneben steht, steht die Frage des Bürgerbegehrens „Sind Sie dafür, dass Pähl kein neues Rathaus erhält?“
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