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Ammersee
24.06.2022

Für das Norwegerhaus in Eching spitzt sich die Lage zu

Unverändert ist seit vielen Jahren der Zustand des Norwegerhauses im Echinger Malerwinkel. Das Landratsamt fordert seinen Abbruch, der Bauherr wehrt sich dagegen.
Foto: Thorsten Jordan

Plus Vor dem Verwaltungsgericht geht es einmal mehr um Erhalt oder Abriss der ehemaligen Künstlervilla in der Echinger Kaagangerstraße. Dabei macht die Juristin des Landratsamts eine klare Ansage gegenüber dem Bauherrn.

Die jüngste Gerichtsverhandlung zum Norwegerhaus in Eching war zwar verhältnismäßig schnell erledigt. Ein Ende des juristischen Tauziehens um den vom Landratsamt betriebenen Abriss des ehemaligen Baudenkmals im Malerwinkel an der Kaagangerstraße ist aber weiter nicht in Sicht. Vor dem Verwaltungsgericht bekräftigte die Vertreterin des Landratsamts die Linie ihrer Behörde.

Die Abrissforderung des Landratsamts steht schon seit 15 Jahren im Raum. Dazu war es gekommen, weil der Eigentümer der von dem Maler Hans Beat Wieland kurz nach 1900 erbauten Villa im norwegischen Stil bei deren Instandsetzung erheblich vom genehmigten Plan abgewichen war. Danach stellten die Denkmalschutzbehörden fest, dass die Originalsubstanz des Hauses so weit verändert worden war, dass es nicht mehr die Kriterien für ein Baudenkmal erfüllte. Es wurde aus der Denkmalliste gestrichen.

Keine Genehmigung und kein Denkmalschutz mehr fürs Norwegerhaus

Keine Baugenehmigung, kein Denkmalstatus mehr: Das hatte gravierende Folgen für den Eigentümer. Das Landratsamt forderte eine Beseitigung des „Schwarzbaus“. Ein aus Sicht der Behörde faktischer Neubau wurde mit dem Hinweis auf die Außenbereichslage als nicht genehmigungsfähig erachtet.

Deshalb stellte der Bauherr 2017 einen weiteren Bauantrag. Dieser sah gleichsam einen „Rückbau“ auf die Dimensionen der ursprünglichen Baugenehmigung von 2005 vor. Doch auch darauf ließ sich das Landratsamt nicht ein und verwies auf die Außenbereichslage. Der Bauherr klagte daraufhin auf Erteilung der Baugenehmigung.

Der Bauherr zieht seine Klage vor dem Verwaltungsgericht zurück

Darum ging es nun in der jüngsten Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht. Doch das Thema war schnell vom Tisch: „Eine Baugenehmigung scheint es bei dieser Rechtslage nicht geben zu können“, beschied der Vorsitzende Richter Johann Oswald dem Kläger kurz und bündig. Daraufhin erklärte dessen Anwalt Dr. Peter Eichhorn, man werde den Bauantrag zurückziehen.

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So sah das Norwegerhaus im Echinger Malerwinkel vor dem in den 2000er-Jahren begonnenen Umbau aus: Es hatte unter anderem ein typisch nordisches Rasendach.
Foto: Valerie Kubierschky/Archiv

Etwas länger hielten sich die Prozessparteien beim Punkt Abriss auf. Der Besitzer des Norwegerhauses war der 2007 ausgesprochenen und nach etlichen Gerichtsverfahren seit 2016 rechtskräftigen Abrissverfügung des Landratsamts nicht nachgekommen, deswegen waren auch Zwangsgelder verhängt worden. Daraufhin folgte am 27. August 2020 die nächste Eskalationsstufe: Das Landratsamt drohte per Bescheid die „Ersatzvornahme“ an. Sprich: Wenn das Haus nicht abgerissen wird, werde man von Amts wegen tätig. Dagegen wurde Klage erhoben – und das nicht ganz erfolglos: Das Gericht hatte laut der Juristin im Landratsamt im Eilverfahren ausgeführt, die Androhung der Ersatzvornahme sei falsch adressiert worden. Adressat hätte nicht die aktuelle Eigentümerin des Norwegerhauses, eine Vermögensverwaltungsgesellschaft, sondern der für den „Schwarzbau“ verantwortliche Bauherr sein müssen.

Daraufhin erklärte die staatliche Juristin nun vor Gericht, der Bescheid werde aufgehoben. Sie machte aber auch deutlich, dass die Abrissforderung damit nicht vom Tisch sei. Man werde den Bescheid entsprechend ändern.

Die Gemeinde Eching will das Norwegerhaus in seiner ursprünglichen Form zurück haben

Während das Landratsamt weiterhin auf einen Abriss hinarbeitet, unternimmt die Gemeinde Eching einen zweiten Versuch, das ehemalige Künstlerhaus mithilfe ihrer gemeindlichen Planungshoheit zu erhalten. Mit dem Erlass einer Außenbereichssatzung war sie jedoch bereits 2020 gescheitert. Das Landratsamt hatte dagegen geklagt, der Verwaltungsgerichtshof folgte der Klage und hob die Satzung auf.

Aktuell läuft nun das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, der den Erhalt des Gebäudes und den Rückbau auf den Zustand vor Beginn der seinerzeitigen Umbauten regeln soll. Allerdings geht die Sache nur langsam voran: Zuletzt, so berichtete die Juristin, habe bis Juli 2021 die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit stattgefunden. „Seitdem ist weder eine Abwägung noch sonst etwas passiert und das Verfahren ist nicht mehr weiterbetrieben worden.“ Der Grund dafür, ergänzte der Anwalt des Bauherrn, seien krankheitsbedingte Engpässe beim Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München. Es gebe keine Verzögerungstaktik, „unser ureigenstes Interesse ist, den Bebauungsplan voranzubringen“.

Das Landratsamt will alle Instrumente für einen Abriss einsetzen

Die Vertreterin des Landratsamt kündigte bereits Gegenmaßnahmen an, falls die Gemeinde den Bebauungsplan in Kraft setzen sollte: „Das Landratsamt wird auf jeden Fall ein Normenkontrollverfahren beantragen.“ Ein solcher Bebauungsplan begegne denselben Problemen wie die vom Gericht verworfene Außenbereichssatzung. Deshalb werde die Behörde auch den Abriss weiterbetreiben: „Wir werden alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumente weiterbetreiben müssen. Eine Bereitschaft unsererseits abzuwarten, besteht nicht.“

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