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Ammersee
08.11.2022

Wohnungsvergabe: Schondorfer Bürgermeister äußert sich im Detail

In einem offenen Brief an alle Haushalte nimmt der Schondorfer Bürgermeister Alexander Herrmann nun Stellung zu einer beabsichtigten Weitervermietung einer zu einem vergünstigten Preis gekauften Wohnung.
Foto: Gerald Modlinger (Archivbild)

Plus Die beabsichtigte Weitervermietung einer vergünstigten Wohnung schlägt in Schondorf Wellen. Bürgermeister nimmt in offenem Brief Stellung. Die Rechtsaufsicht prüft und der Gemeinderat tagt dazu.

Der Schondorfer Bürgermeister Alexander Herrmann (Grüne) hat in einem Schreiben an alle Haushalte in der Gemeinde und auf seiner privaten Homepage zur Vergabe von Wohnungen auf dem ehemaligen Prix-Gelände Stellung genommen. Dabei bestätigt er auch, dass sich zwei seiner Kinder um eine Wohnung zu vergünstigten Preisen beworben und auch einen Zuschlag erhalten haben. Ebenso bestätigt Herrmann, dass eines der Kinder seine Wohnung zur Miete angeboten hat. Der Bürgermeister macht in seinem Rundschreiben auch klar, dass er "eine moralische Verfehlung meinerseits, aber auch meiner Kinder" nicht feststellen könne. Das Thema wird zeitnah auch den Gemeinderat beschäftigen und die Rechtsaufsicht prüft bereits. Gemeinderäte kritisieren den Rathauschef für den Umgang mit dem Thema.

Bislang hatte Herrmann auch auf Nachfrage unserer Redaktion nur allgemein zum Verfahrensablauf bei der Vergabe von vergünstigten Immobilien auf dem ehemaligen Prix-Gelände Angaben gemacht. Nachdem sich herumgesprochen hatte, dass eines seiner Kinder eine solche Wohnung momentan nicht selber beziehen, sondern weitervermieten will, erläutert Herrmann den Sachverhalt genauer. Für das Auswahlverfahren für Wohnraum für Normalverdiener haben sich nach seinen Angaben 75 Personen beworben. Nach Prüfung der Verwaltung verblieben 36 für den Kauf einer Eigentumswohnung und 14 für ein Reihenmittelhaus. Nach der nach den Vergabekriterien ermittelten Rangliste hatten 16 Teilnehmerinnen und Teilnehmer die gleiche Punktezahl. Daraufhin kam es zu einem Losverfahren.

Der Zweite Bürgermeister kümmerte sich um die Immobilienvergabe

Herrmann betont, dass er an dem Auswahlverfahren selbst nicht mitgewirkt habe, nachdem ihn seine Kinder darüber informiert hatten, dass sie sich um eine Wohnung bewerben wollten. Bei diesem Auswahlverfahren sei der Zweite Bürgermeister Martin Wagner (CSU) tätig gewesen, dieses sei auch unter der Aufsicht eines Rechtsanwalts durchgeführt worden. Zu keiner Zeit habe er, betont Herrmann, auf das Ergebnis des Verfahrens Einfluss genommen, das schließe auch das Losverfahren unter den punktgleichen Bewerberinnen und Bewerbern ein.

Wie bereits gegenüber unserer Redaktion verweist Herrmann in seinem Rundschreiben auch darauf, dass sich die Käuferinnen und Käufer der vergünstigten Wohnungen dazu verpflichten mussten, diese Immobilien mindestens 15 Jahre selbst zu bewohnen, dass sich im Falle einer Weitervermietung diese Frist auf 20 Jahre verlängere und ein vergünstigter Mietzins vorgeschrieben sei, ebenso eine Weitervermietung im Sinne der sozialen Vergabekriterien der Gemeinde.

Warum die Anzeige vor der Zustimmung des Gemeinderats geschaltet wurde

Eine Weitervermietung sei nur mit Zustimmung des Gemeinderats möglich. Dass eines seiner Kinder vor einer entsprechenden Genehmigung bereits eine Vermietungsanzeige geschaltet habe, begründet Herrmann folgendermaßen: "Wann die Zustimmung einzuholen ist, ist im Kaufvertrag nicht festgeschrieben. Es wäre jedoch wenig praktikabel, sich zunächst beim Notar zu einer 20-jährigen Bindefrist zu verpflichten, und erst dann nach geeigneten Mietern zu suchen."

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Zu den Beweggründen seines Kindes schreibt Herrmann wörtlich: "Eine Wohnung mit 56 Quadratmetern ist für eine alleinstehende Person ein tolles Wohnumfeld. Die Mietsituation auf dem Schondorfer Wohnungsmarkt ist aber dramatisch für Familien mit einem durchschnittlichen Einkommen. Deshalb wollte mein Kind die Wohnung für eine Übergangszeit zur Verfügung stellen und hätte dafür alle Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag übernommen. Das Auswahlverfahren und die Bedingungen wurden in der Anzeige ausdrücklich erwähnt. In dieser Übergangszeit wäre mein Kind in der derzeitigen WG-Wohnung geblieben."

Eine moralische Verfehlung von ihm oder seinen Kindern könne er nicht feststellen, so Herrmann abschließend: "Vielmehr ist es in meinen Augen moralisch bedenklich, dass der Versuch, mich zu diskreditieren, auf Kosten meiner Familie und der Verwaltung unternommen wird."

Am Dienstag, 15. November, kommt das Thema in einer außerordentlichen Gemeinderatssitzung auf den Tisch. Dies hatten unter anderem die Gemeinderäte Wolfgang Schraml (FWS) und Simon Springer (CSU) schon vor einem Monat gefordert. Dass kein früherer Termin zustande kam, hat laut Bürgermeister damit zu tun, dass der Rechtsanwalt anwesend sein wird, der die Erarbeitung des Punktesystems und die Vergabe der Wohnungen und Reihenhäuser beaufsichtigte. "Im öffentlichen Teil wird er darüber informieren, welche Regeln damals vereinbart wurden, und im nicht öffentlichen auf die Inhalte der Kaufverträge eingehen", so Herrmann. Zudem soll bis zu der Sitzung das Ergebnis der Prüfung durch die Rechtsaufsicht des Landkreises vorliegen und bekannt gegeben werden.

Simon Springer ist froh, dass das Thema nun öffentlich im Rat diskutiert wird: "Der Bürgermeister hätte da natürlich auch viel früher Dampf aus dem Kessel nehmen können. Es ist gut, dass er den offenen Brief verfasst hat, aber es ist zu viel Zeit verstrichen." Die Ausführungen zum Thema Vermietung überzeugten ihn aber nicht komplett. Hier habe er noch Gesprächsbedarf. Ganz ähnlich fällt die Einschätzung von Wolfgang Schraml aus und er ergänzt: "Warum gibt das Kind des Bürgermeisters die Wohnung nicht einfach zurück, für andere Bewerber, die auch entsprechende Punktzahlen hatten?"

Bürgermeister Alexander Herrmann will zusammen mit dem Gemeinderat klare Regeln für Weitervermietung und Weiterverkauf erarbeiten.
Foto: Christian Rudnik (Archivfoto)

Schraml beklagt zudem, dass der Bürgermeister mit falschen Begrifflichkeiten operiere, wenn er in seinem Brief schreibe, die Gemeinde habe ein Vorkaufsrecht. "Dann müssten wir den Marktwert zahlen. Richtig ist, die Gemeinde hat ein Wiederkaufsrecht. Wir zahlen also den Preis, zu dem die Immobilie erworben wurde." Herrmann kündigt auf Nachfrage unserer Redaktion an, klare Regeln erarbeiten zu wollen, wie die Gemeinde vorgehen soll, wenn ein Antrag auf Vermietung oder Verkauf gestellt werde. "Der Weg muss dann für alle anwendbar sein, deswegen ist es gut, dass der Anwalt bei der Sitzung dabei ist."

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