
Bei Wanderungen am Ammersee-Südufer gibt es auch im Winter Regeln


Das Schutzgebiet Ammersee-Südufer bei Dießen ist ein Naturerlebnis. Betreten werden darf es nur im Winterhalbjahr. Aber auch in dieser Zeit darf man nicht überall hingehen.
Im Süden des Ammersees liegt das große Naturschutzgebiet „Vogelfreistätte Ammersee Südufer“. Es ist 499 Hektar groß und ein wahrer Hotspot der Artenvielfalt. Als „Ramsar-Gebiet“ zählt es zu den Feuchtgebieten von internationaler Bedeutung und ist als europäisches Natura 2000-Vogelschutz-Gebiet ausgewiesen. Sechs Monate im Jahre darf das Schutzgebiet nicht betreten werden, umso beliebter ist eine Wanderung im Herbst oder Winter. Denn die Weitläufigkeit, Stille und Unberührtheit dieser Landschaft ist beeindruckend. Doch auch in diesen Jahreszeiten sind Verhaltensregeln zu beachten. Darauf weist jetzt die Gebietsbetreuung Ammersee hin.
Im Süden des Ammersees liegt das große Naturschutzgebiet „Vogelfreistätte Ammersee Südufer“. Es ist ganze 499 Hektar groß und ein wahrer Hotspot der Artenvielfalt. Es zählt als „Ramsar-Gebiet“ zu den Feuchtgebieten von internationaler Bedeutung und ist als europäisches Natura-2000-Vogelschutzgebiet ausgewiesen. Viele Besucher kennen es vor allem vom Vogelturm in Dießen aus. Es erstreckt sich aber bis in die Raistinger Wiesen nach Süden und über die Neue Ammer hinweg bis nach Fischen im Osten. In der Zeit zwischen 1. März und 31. August darf das Gebiet aufgrund der vielen, stark bedrohten und seltenen Pflanzen- und Tierarten nicht betreten werden, erklärt Gebietsbetreuerin Jana Jokisch. Zu dieser Zeit brüten zum Beispiel der Große Brachvogel und das Braunkehlchen in den Wiesen am Boden und sind somit sehr empfindlich gegenüber Störungen. Auch die Sibirische Schwertlilie blüht dann in vielen Jahren im Frühling in einem wahren blauen Blütenmeer.
Oft wird aus Unwissenheit gegen die Regeln am Ammersee-Südufer verstoßen
Im Winterhalbjahr zwischen 1. September und Ende Februar gelten zwar nicht so strenge Betretungsverbote, doch es komme immer wieder - oft durch Unwissenheit der Beteiligten - zu nachhaltigen Störungen dieses wichtigen Naturraums. Zwar ist es erlaubt, das Gebiet im Winter zu betreten - diese Erlaubnis erstreckt sich aber nur auf gemähte Streuwiesenflächen. Weder ungemähte Streuwiesen und stehende Schilfbereiche noch Gehölze oder das Ufer dürfen betreten werden.
Diese Regelung diene dem Schutz scheuer Wildtiere, also solcher, die das ganze Jahr am Ammersee bleiben, wie die gefährdete Bekassine oder auch Feldhasen und Rehe. Die Riedlandschaft am Ammersee-Südende beherbergt auch seltene nordische Wintergäste wie Merlin, Raubwürger oder Kornweihen. Die Kornweihen (eine Greifvogelart) beziehen ihre Schlafplätze in nicht gemähten Flächen am Südende.

Auch das Graben und Wühlen von Hunden sollte in den Streuwiesen stets unterbunden werden. Viele seltene Pflanzenarten können durch die Schädigung des Wurzelbereichs in der oberen Bodenschicht langfristig beeinträchtigt beziehungsweise beschädigt werden. Dabei stellte die Beschädigung oder das Ausgraben von Pflanzen (-teilen) genauso wie das Gefährden von Tieren durch frei laufende Hunde einen artenschutzrechtlichen Verstoß dar. Hunde, die also dazu neigen, Wildtieren nachzustellen oder Pflanzenteile auszugraben, müssen angeleint werden. Wird dies unterlassen, kann ein Verwarn- beziehungsweise Bußgeld verhängt werden.
Naturschutzgebiete sind oft die allerletzten Rückzugsorte für seltene Tiere
.„Ich weiß, das klingt erst mal nach vielen Verboten“, sagt Gebietsbetreuerin Jana Jokisch. Sie ist für die Seefläche und die Besucherlenkung am Ammersee-Südende zuständig. „Aber man muss bedenken, dass die Naturschutzgebiete für ganz viele seltene Tier- und Pflanzenarten die allerletzten Rückzugsorte darstellen. Für sie gibt es nirgendwo sonst mehr einen Platz, an dem sie überleben können. Ohne diese letzten Refugien wären Arten wie der Große Brachvogel hier zum Beispiel schon ausgestorben. Ich finde, für den Erhalt dieser bedrohten Arten lohnt es sich doch, Rücksicht zu nehmen und sich ein wenig einzuschränken.“
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