Bei Wanderungen am Ammersee-Südufer gibt es auch im Winter Regeln
Das Schutzgebiet Ammersee-Südufer bei Dießen ist ein Naturerlebnis. Betreten werden darf es nur im Winterhalbjahr. Aber auch in dieser Zeit darf man nicht überall hingehen.
Im Süden des Ammersees liegt das große Naturschutzgebiet „Vogelfreistätte Ammersee Südufer“. Es ist 499 Hektar groß und ein wahrer Hotspot der Artenvielfalt. Als „Ramsar-Gebiet“ zählt es zu den Feuchtgebieten von internationaler Bedeutung und ist als europäisches Natura 2000-Vogelschutz-Gebiet ausgewiesen. Sechs Monate im Jahre darf das Schutzgebiet nicht betreten werden, umso beliebter ist eine Wanderung im Herbst oder Winter. Denn die Weitläufigkeit, Stille und Unberührtheit dieser Landschaft ist beeindruckend. Doch auch in diesen Jahreszeiten sind Verhaltensregeln zu beachten. Darauf weist jetzt die Gebietsbetreuung Ammersee hin.
Im Süden des Ammersees liegt das große Naturschutzgebiet „Vogelfreistätte Ammersee Südufer“. Es ist ganze 499 Hektar groß und ein wahrer Hotspot der Artenvielfalt. Es zählt als „Ramsar-Gebiet“ zu den Feuchtgebieten von internationaler Bedeutung und ist als europäisches Natura-2000-Vogelschutzgebiet ausgewiesen. Viele Besucher kennen es vor allem vom Vogelturm in Dießen aus. Es erstreckt sich aber bis in die Raistinger Wiesen nach Süden und über die Neue Ammer hinweg bis nach Fischen im Osten. In der Zeit zwischen 1. März und 31. August darf das Gebiet aufgrund der vielen, stark bedrohten und seltenen Pflanzen- und Tierarten nicht betreten werden, erklärt Gebietsbetreuerin Jana Jokisch. Zu dieser Zeit brüten zum Beispiel der Große Brachvogel und das Braunkehlchen in den Wiesen am Boden und sind somit sehr empfindlich gegenüber Störungen. Auch die Sibirische Schwertlilie blüht dann in vielen Jahren im Frühling in einem wahren blauen Blütenmeer.
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