Die geplante Errichtung eines Mehrfamilienhauses an der Fischermartlstraße 20 beschäftigt den Bau- und Umweltausschuss des Dießener Gemeinderats schon seit einigen Jahren und stand in der jüngsten Sitzung des Gremiums erneut zur Diskussion. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung „südliche Fischermartlstraße“, die ein allgemeines Wohngebiet festsetzt.
2022 hatte der Bauausschuss das gemeindliche Einvernehmen versagt, dieses wurde jedoch im September 2022 vom Landratsamt ersetzt, das die Baugenehmigung erteilte, wogegen wiederum die Gemeinde klagte. Im September 2024 urteilte das Verwaltungsgericht, dass sich das Bauvorhaben durchaus in die Eigenart der näheren Umgebung einfüge. Allerdings hatte das Gericht auch die Auffassung der Gemeinde unterstützt, wonach die erforderlichen Stellplätze nicht auf der Ostseite des Gebäudes, im Außenbereich, angelegt werden dürften.
Die Duplex-Garagen stoßen im Dießener Bauausschuss auf Bedenken
Mittlerweile legte der Bauherr ein neues Baugesuch vor: Beantragt ist erneut die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit sieben Wohnungen. Die dafür notwendigen zwölf Stellplätze sind nun im Westen des 1192 Quadratmeter großen Grundstücks geplant. Vier davon parallel zur öffentlichen Verkehrsfläche, sie können direkt angefahren werden. Die restlichen acht Stellplätze sollen als vier Duplex-Parker mit einer gemeinsamen Zufahrt errichtet werden.
Grundsätzlich, so Bauamtsleiterin Johanna Schäffert, gebe es gegen das Vorhaben keine bauplanungsrechtlichen Bedenken mehr. Allerdings sei gemäß einer Stellungnahme der Ammerseewerke die Niederschlagswasserbeseitigung nicht gesichert. Auch vor diesem Hintergrund störte sich Michael Hofmann (Bayernpartei) an der geplanten Errichtung von Duplex-Parkern, die einer Ansicht nach wegen des hohen Grundwasserstandes in Seenähe „gar nicht baubar“ wären und schnell zu „Wasserbecken“ werden würden. Außerdem würde diese Art von Stellplätzen von den Besitzern schlecht angenommen. Nach Ansicht von Hofmann sollte das Gremium dem Vorbild des Weilheimer Stadtrats folgen und für Duplex-Parker grundsätzlich kein Einvernehmen erteilen.
An der Herrenstraße kann in zweiter Reihe gebaut werden
Ganz ähnlich sah es auch Johannes Wernseher (CSU): „Wenn wir die Duplex-Parker irgendwie verhindern können, sollten wir das tun.“ Bedenken gegen die Duplex-Parker zeigte auch Franz Sanktjohanser (Dießen). Da könne schnell mal ein Nachbargrundstück unter Wasser stehen. Schon jetzt hebe es bei Starkregen die Kanaldeckel hoch.
Das Einvernehmen zum geplanten Mehrfamilienhaus an der Fischermartlstraße 20 wurde daraufhin einstimmig nicht erteilt.
Einstimmig befürwortet wurde hingegen die Errichtung eines Einfamilienhauses im rückwärtigen Teil eines 2842 Quadratmeter großen Grundstücks an der Herrenstraße. Das Grundstück, das sich nördlich des Bestandsgebäudes (ehemals „Backröhrl“) erstreckt, ist im Flächennutzungsplan in der südlichen Hälfte als Mischgebiet und in der nördlichen Hälfte als Grünfläche entlang des Von-Schorn-Weges dargestellt. Die Zufahrt zu den beiden erforderlichen Stellplätzen soll über den Von-Schorn-Weg erfolgen. Nach Rücksprache mit dem gemeindlichen Rechtsanwaltsbüro gebe es keine rechtlichen Bedenken hinsichtlich einer Zufahrt im Außenbereich, erklärte Schäffert.
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