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Dießen: Streit um Leitungsstelle im Rathaus landet vor Gericht

Dießen

Streit um Leitungsstelle im Dießener Rathaus geht vor Gericht

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    Der im Herbst ernannte Geschäftsstellenleiter Manuel Fischer (auf dem Bild bei einer Bürgerversammlung in Lamerdingen) und der Markt Dießen werden sich wohl vor Gericht wieder sehen.
    Der im Herbst ernannte Geschäftsstellenleiter Manuel Fischer (auf dem Bild bei einer Bürgerversammlung in Lamerdingen) und der Markt Dießen werden sich wohl vor Gericht wieder sehen. Foto: Hieronymus Schneider (Archivbild)

    Kommt er am Montag oder nicht? Manuel Fischer wurde zwar im vergangenen September zum Beamten im Markt Dießen ernannt, dann sagte er im Dezember ab, weil er Bürgermeister in Bad Grönenbach werden wollte. Nach der von ihm nicht gewonnenen Wahl kündigte er Anfang April an, die Stelle in Dießen doch annehmen zu wollen. Der Markt Dießen hält wiederum an seiner Position fest, dass es mit dem zum 30. April aus dem Amt geschiedenen Bürgermeister von Lamerdingen kein Dienstverhältnis mehr gibt.

    Welche Rechtsauffassung zutreffend ist, wird sich zeigen, und zwar, so sieht es aus, vor Gericht. Bürgermeisterin Sandra Perzul bestätigte auf Nachfrage, dass Fischer Klage eingereicht habe. Mehr wollte sie mit Verweis darauf, dass es sich um eine Personalangelegenheit handle und mit Rücksicht auf die Person Fischer nicht sagen. Entsprechend schwieg sie sich auch darüber aus, was passieren würde, wenn Fischer am Montag zum Dienst im Rathaus erschiene.

    Die Dießener Bürgermeisterin sieht eine „klare Willensbekundung“

    Für den Markt Dießen, so viel hält Perzul aber fest, stelle sich die Sache so dar, dass Fischer im Dezember geäußert habe, die Leitungsstelle im Dießener Rathaus nicht mehr antreten zu wollen. Dann habe er Anfang Februar auch die Urkunden, mit denen er zunächst zum 1. Mai zum Oberinspektor und zum 1. August 2026 zum Amtmann ernannt worden war, zurückgegeben. Das sei als „klare Willensbekundung“ zu verstehen.

    Fischer wiederum argumentiert in seinem am 2. April im Dießener Rathaus abgegebenen Schreiben, dass er ausdrücklich nicht seine Entlassung beantragt und einen ihm vom Markt Dießen vorgelegten entsprechenden Antrag nicht unterschrieben habe. Dies sei als eine eindeutige Ablehnung einer solchen Entlassung zu verstehen.

    Der ernannte Geschäftsstellenleiter schreibt, er sei unter Druck gewesen

    Dass er die Ernennungsurkunden zurückgegeben hat, hält Fischer für „rechtlich unbeachtlich“. Über die bereits berichteten formalen Gründe hinaus erwähnt Fischer noch einen weiteren Umstand: Er habe die Urkunden unter erheblichem Druck und wider Willen ausgehändigt, führt er in seinem Schreiben weiter aus. Der Markt Dießen habe die Auszahlung seines seit sieben Monaten ausstehenden Arbeitsentgelts von der Rückgabe der Ernennungsurkunden abhängig gemacht. Fischer war bereits im vergangenen Jahr zeitweise für den Markt Dießen tätig. Dieser Rückgabeforderung der Gemeinde sei er nur nachgekommen, weil er seinen Wahlkampf in Bad Grönenbach nicht durch eine üble Nachrede oder Ähnliches gefährden wollte. Fischer bewertet die Vorgehensweise in Dießen als rechtlich unzulässig. Sie habe daher keine Auswirkungen auf den Bestand seines Beamtenverhältnisses.

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