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Dießen: Warum die Parkgebührenverordnung in Dießen schon wieder angepasst werden muss

Dießen

Warum die Parkgebührenverordnung in Dießen schon wieder angepasst werden muss

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    Die Parkgebührenverordnung in Dießen muss angepasst werden. Auch beim Jahresticket-Verkauf ändert sich was.
    Die Parkgebührenverordnung in Dießen muss angepasst werden. Auch beim Jahresticket-Verkauf ändert sich was. Foto: Gerald Modlinger (Archivbild)

    Kaum ist die neue Parkgebührenverordnung in Dießen in Kraft getreten, muss sie auch schon wieder geändert werden. Denn seit 1. April dürfen alle elekttische betriebenen Fahrzeuge, die ein „E“ am Ende ihres Kennzeichens tragen, auf allen öffentlichen Plätzen in Bayern bis zu drei Stunden kostenlos parken.

    Darüber hat das bayerische Staatsministerium des Innern für Sport und Integration, die Gemeinde Dießen Ende Januar schriftlich informiert. Zu diesem Zeitpunkt allerdings war die Parkgebührenverordnung des Marktes aber bereits verabschiedet. Deshalb musste jetzt nachgearbeitet werden.

    Neuregelung der Parkgebühren für E-Autos wird im Marktgemeinderat in Dießen als „nicht gerecht“ empfunden

    Mit 14 Ja- und neun Nein-Stimmen verabschiedete der Marktgemeinderat in Dießen die Änderung der seit Januar gültigen Parkgebührenverordnung, nicht ohne den Einwand einiger Gegner, dass die Neuregelung zugunsten von E-Auto-Besitzern nicht gerecht sei.

    Einstimmigkeit herrschte dagegen bei einem weiteren Punkt, der die Parkgebühren in der Marktgemeinde betrifft: Die SPD-Fraktion im Marktgemeinderat hatte beantragt, die Gültigkeit des Jahrestickets anzupassen. Bislang war es so, dass ein im Laufe des Jahres gekauftes Jahresticket nicht zwölf Kalendermonate gültig ist, sondern lediglich bis zum Jahresende.

    Das wurde jetzt in Zusammenarbeit mit dem Anbieter der Parktickets geändert: Auf Nachfrage der Verwaltung bestätigte das Unternehmen, dass eine jahresübergreifende Gültigkeit kein Problem darstelle. Das bedeutet, dass ab sofort Jahrestickets eine Gültigkeit von zwölf Monaten haben, unabhängig, ob der Gültigkeitszeitraum über ein Kalenderjahr hinausreicht oder nicht.

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