Unterkünfte für Flüchtlinge: Zwischen Prinzip und Einzelfall
Flüchtlingsunterkünfte stehen oft unter genauer Beobachtung. Deshalb ist es gut, wenn klar erläutert wird, wie Ämter handeln, findet Redakteur Gerald Modlinger.
Wofür muss der Vermieter aufkommen und was ist Sache des Mieters? Eigentlich ist die Sache ganz einfach. Aber oft dann doch nicht. Wie weit geht die normale Abnutzung und wo beginnt der Schaden, den ein Mieter verursacht hat? Erst recht kompliziert wird es, wenn Mieter und Bewohner nicht identisch sind, etwa bei einer Flüchtlingsunterkunft, die der Freistaat angemietet hat. Zwei Beispiele in Utting - das Häuschen von Karl Zimmerhackl und der "Seefelder Hof" - machen dies deutlich.
Dazu kommen dann unterschiedliche "Komfortvorstellungen": In Helferkreisen werden manchmal Defizite gesehen, die politisch Verantwortlichen finden, eine Unterkunft wie der "Seefelder Hof" sei immer noch besser als eine Turnhalle. In den Ämtern bewegt man sich da oftmals auf einem schmalen Grat, und nicht immer kann nach einem festen Schema verfahren werden, weil die Situationen unterschiedlich sind. Umso wichtiger ist es, zu erklären, wie damit umgegangen wird.
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