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Kommentar zum Urteil über den Summerpark in Utting

Kommentar

Dieses Urteil hat große Bedeutung

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    Der Summermarkt im Uttinger Summerpark darf weiter stattfinden.
    Der Summermarkt im Uttinger Summerpark darf weiter stattfinden. Foto: Christian Rudnik(Archivbild)

    Die 16. Kammer des Verwaltungsgerichts in München hat die Klage eines Anwohners am Uttinger Summerpark wegen immer stärker werdender Lärmbelästigung in allen Punkten abgelehnt. Ein Urteil mit Strahlkraft, gibt es doch den Machern von öffentlichen Veranstaltungen eine gewisse Sicherheit, sich nicht den Vorstellungen einzelner Bürgerinnen und Bürger unterordnen zu müssen.

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