Die 16. Kammer des Verwaltungsgerichts in München hat die Klage eines Anwohners am Uttinger Summerpark wegen immer stärker werdender Lärmbelästigung in allen Punkten abgelehnt. Ein Urteil mit Strahlkraft, gibt es doch den Machern von öffentlichen Veranstaltungen eine gewisse Sicherheit, sich nicht den Vorstellungen einzelner Bürgerinnen und Bürger unterordnen zu müssen.
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