Das Restaurant „Seehaus“ in Riederau ist zwar inzwischen neu eröffnet worden, wie es bei der Neuerrichtung des abgebrochenen südlichen Anbaus weitergeht, bleibt indes auch nach der jüngsten Sitzung des Dießener Bauausschusses offen. Zuerst soll die Historie dieses Gebäudeteils überprüft werden. Der neue Eigentümer des „Seehauses“, Noch-Gemeinderat Florian Zarbo (Freie Wähler), hatte den Restaurant-Anbau im Winter abreißen lassen und mit dessen Neubau begonnen. Einen Bauantrag hatte er zuvor nicht eingereicht. Deshalb wurden die Bauarbeiten von Amts wegen gestoppt.
Dass er zuvor keinen Bauantrag eingereicht hatte, begründet der Bauherr mit der Historie des Seehauses. Laut einer Sachverhaltsdarstellung des Landratsamts liegen dem Antragsteller Fotos vor, die einen Bauplan mit dem antragsgegenständlichen Anbau zeigen. Er gehe davon aus, dass dieser sogenannte „Wintergarten“ damals genehmigt wurde. Auf dem Plan aus dem Jahr 1975 befinde sich auch ein Stempel der damaligen Gemeinde Rieden. Daher handle es sich bei dem jetzigen Bauvorhaben um einen Ersatzbau, argumentiert Zarbo.
Jetzt wird im Staatsarchiv nach einer Genehmigung für den Seehaus-Anbau gesucht
Allerdings konnte laut Landratsamt der Originalplan nicht vorgelegt werden, um feststellen zu können, ob darauf ein Genehmigungsstempel des Landratsamts vorhanden ist. Derzeit werde deshalb im Staatsarchiv nach entsprechenden Unterlagen gesucht. Gesichert ist dagegen eine Baugenehmigung aus dem Jahr 1982. Darauf ist der südliche und südöstliche Bereich des Restaurants lediglich als Terrasse ohne Überdachung dargestellt.
Dazu sagte die Leiterin des Dießener Bauamts, Johanna Schäffert: Wenn der sogenannte Wintergarten 1975 genehmigt und anschließend errichtet worden wäre, wäre er wohl auch in dem Bauplan von 1982 dargestellt gewesen. Bürgermeister Sandra Perzul (Dießener Bürger) warnte davor, das Einvernehmen zu dem Bauantrag zu erteilen, solange die Frage, ob es sich tatsächlich um einen Ersatzbau für ein genehmigtes Vorhaben handelt, nicht geklärt ist. Der Bauausschuss schloss sich mit 6:3 Stimmen dieser Auffassung an.
Ein künftiger Bebauungsplan bietet möglicherweise Spielraum für das Seehaus-Grundstück
Zur bauplanungsrechtlichen Situation am „Seehaus“ hieß es in der Sitzung, dass zwar beabsichtigt sei, einen Bebauungsplan für den Bereich am Seeweg-Süd aufzustellen, er besitze aber noch keine Planreife. Das Grundstück befinde sich somit im Außenbereich, in welchem dem Bauen enge Grenzen gesetzt sind. Eine Erweiterung von im Außenbereich vorhandenen Gebäuden sei zwar möglich, sie müsse aber im Verhältnis zum Bestand „angemessen“ sein. Laut Rechtssprechung sei dies bei einer Vergrößerung um 20 Prozent noch gegeben, der nunmehr beantragte Anbau am Seehaus entspräche jedoch einer 36-prozentigen Erweiterung.
Andererseits beinhaltet das Baugesetzbuch auch eine sogenannte „Auffangvorschrift“. Damit können sogenannte „sonstige Vorhaben“ im Einzelfall zugelassen werden, wenn die Erschließung gesichert und öffentliche Belange nicht beeinträchtigt sind. Solche Belange sind der Schutz von Natur, Landschaft und Ortsbild, Erholungswert der Landschaft oder die Gefahr, dass eine Splittersiedlung entsteht, verfestigt oder erweitert wird.
Angedeutet wurde in der Sitzung auch, dass zugunsten des geplanten Anbaus das Baufenster im Entwurf des Bebauungsplans angepasst, sprich von Norden nach Süden verschoben werden könnte. Franz Sanktjohanser (Dießener Bürger) wies in diesem Zusammenhang aber darauf hin, dass das Gelände an der Nordseite für Kühlung und Technik bereits unterkellert sei.
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