Viel Zeit haben sich die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses des Dießener Gemeinderats in ihrer jüngster Sitzung genommen, um die Garagen- und Stellplatzsatzung zu überarbeiten. Will eine Kommune in Stellplatzfragen weiterhin die Zügel in der Hand behalten, muss das Regelwerk gemäß neuer Vorgaben in der Bayerischen Bauordnung bis zum 1. Oktober in modernisierter Form vorliegen.
In Kürze sollen die Änderungswünsche, die vom Gremium erarbeitet wurden, mit Fachjuristen besprochen werden. Die Verwaltung wird daraus eine neue Satzung entwerfen, über die dann der Gemeinderat abstimmt. Zugleich gelten ab 1. Oktober neue staatliche Verordnungen zu Obergrenzen für den Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Anzahl auszuweisender Stellplätze, die nicht überschritten werden dürfen. Außerdem gilt, dass Dachgeschossausbauten zu Wohnzwecken ab 1. Oktober keinen weiteren Stellplatzbedarf auslösen.
Die Stellplatzablöse soll in Dießen teuer werden
Spielraum bleibt für Gemeinden hinsichtlich der Größe der Stellplätze, die, so der Wunsch der Ausschussmitglieder, wie bisher bei 2,50 Meter Breite und 5,50 Meter Länge liegen soll. Auch der Stauraum vor Garagen soll mit fünf Metern beibehalten werden. Vor Carports bleibt es bei 1,50 Meter.
Intensiv wurde über die Höhe der Stellplatzablöse diskutiert. Sie soll in Dießen von 9205 auf 12.000 Euro steigen, so der Vorschlag. Das Spektrum der umliegenden Gemeinden reicht von 6500 bis 15 000 Euro. Thomas Höring (Freie Wähler) meinte, die Gemeinde solle auf Stellplatzablösen verzichten, solange keine weiteren öffentlichen Parkplätze gebaut werden. Die Ablöse werde nicht allein für Neubauten benötigt, sondern auch für den Unterhalt von bestehenden öffentlichen Parkflächen, erklärte Bauamtsleiterin Johanna Schäffert. Marc Schlüpmann (Grüne) wies darauf hin, dass in den nächsten Jahren voraussichtlich eine Menge Geld erforderlich werde, zum Beispiel für den Ausbau der Stellplätze hinter der Markthalle und die Sanierung der Tiefgarage an der Mühlstraße.
Welche Alternativen gibt es zum Fahren mit dem Auto?
Außerdem weist der Gemeindetag in seiner Musterstellplatzsatzung auf die Möglichkeit hin, Stellplätze zu reduzieren, wenn bei Bauvorhaben alternative Verkehrskonzepte berücksichtigt werden, wie zum Beispiel eine gute Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln, eine besonders fahrradfreundliche Lage oder ein qualifiziertes Mobilitätskonzept. Dies seien Punkte, so Bürgermeisterin Sandra Perzul (Dießener Bürger), die man in der neuen Stellplatzsatzung vielleicht später ergänzen könnte. Schließlich sei der öffentliche Personennahverkehr, zum Beispiel nach Landsberg, noch sehr ausbaufähig und dass das Fahrrad den Pkw ersetze, sehe sie im Moment auch nicht, sagte Perzul. Anders Marc Schlüpmann: Er würde es begrüßen, wenn man Stellplatzreduzierungen, zum Beispiel aufgrund einer besonderen Lage, sogleich in die Satzung aufnehmen könnte.
Offen blieb unter anderem noch die Frage, ob und bei welcher Art von Bauvorhaben der Neubau von Duplex-Garagen – wie bereits zum Beispiel in Weilheim – auch in Dießen untersagt werden sollte. Eine Pflicht zur Ausweisung von Besucherparkplätzen vor Wohnanlagen soll es zukünftig nicht mehr geben, so die Meinung des Gremiums. Allerdings müsste dann die Zahl der auszuweisenden Stellplätze, zum Beispiel vor Betreuungseinrichtungen oder Seniorenwohnungen, entsprechend angepasst werden, sagte die Leiterin des Bauamtes.
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