Mit einer Ortsabrundungssatzung möchte Biberbach den Neubau eines Einfamilienhauses in Verlängerung des Bachmannweges ermöglichen, beschloss der Gemeinderat einstimmig. Aktuell liegt der künftige Bauplatz im Außenbereich, er ist nicht erschlossen, und es handelt sich nicht um ein privilegiertes Vorhaben. Die entsprechende Bauvoranfrage wurde deshalb bis zur Satzungsänderung zurückgestellt. Das zu bebauende Areal liegt in einem Bereich, der im neuen Flächennutzungsplan für Wohnbau ausgewiesen werden soll. Sobald der Flächennutzungsplan rechtskräftig ist, kann die Gemeinde dort einen Bebauungsplan aufstellen. Das könnte allerdings einige Jahre dauern, da andere Projekte Vorrang haben dürften.
Um dem Bauwerber zeitnah helfen zu können, sei der Erlass einer Ortsabrundungssatzung nicht ungewöhnlich, so Bürgermeister Wolfgang Jarasch. Auch in Feigenhofen, in Affaltern und in der Biberbacher Waldstraße sei man ähnlich vorgegangen.
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