Im Wochenendgebiet Ötz will ein Bauherr ein Haus mit Garage und Nebenraum errichten. Doch der Entwurf entspricht nicht dem Bebauungsplan. Bürgermeister Brugger bezeichnete die Anfrage als eine „knifflige Geschichte“, denn in dem Gebiet wurden in der Vergangenheit schon mehrmals Gebäude genehmigt, die nicht dem Bebauungsplan entsprächen. Die Satzung schreibt für das Gebiet eindeutig vor, dass nur eingeschossige Gebäude mit einer maximalen Grundfläche von 50 Quadratmeter und einer Garage errichtet werden dürfen. In dem vorgelegten Plan beträgt die Grundfläche jedoch 60 Quadratmeter. Hinzu kommen zehn weitere Quadratmeter für einen Nebenraum, der an die Garage angrenzt. Zudem ist eine Dachneigung mit 45 Grad vorgesehen, die sogar die Nutzung des Dachgeschosses ermöglichen würde. Das Gremium war sich einig, dass in dem Gebiet keine Gebäude errichtet werden dürfen, die ein dauerhaftes Bewohnen ermöglichen, denn dann müsste das Wochenendgebiet an den Kanal angeschlossen und die Zufahrtsstraße saniert werden. Um den Charakter eines Wochenendgebiets zu erhalten, sprach sich der Gemeinderat dafür aus, einem Bauantrag nur zuzustimmen, wenn das Gebäude eine Grundfläche von 60 Quadratmeter hat und die Garage ohne Nebenraum errichtet wird. Außerdem soll das Wochenendhaus höchstens mit einer Dachneigung von 22 Grad und ohne Kniestock ausgestattet werden.
Nach jahrelanger Planung konnte in der jüngsten Gemeinderatssitzung der Bebauungsplan „Westliches Kloster“ abgeschlossen werden. Erst im vergangenen Februar wurde die Verwaltung vom Landratsamt aufgefordert, den Bebauungsplan erneut auszulegen. Grund war ein Formfehler bei der dritten Auslegung. Nachdem während der vierten Auslegung keine Einwände erhoben wurden, sprach sich das Gremium einstimmig für den Bebauungsplan aus. Er soll den Vereinsheimbau der Thierhauptener Fischer am Klosterweiher ermöglichen. (ande)
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