Prozess: Pfeilschütze aus Nordendorf bleibt in der Psychiatrie
Plus Der 35-Jährige gilt als schuldunfähig. Seine Tat stufte das Gericht als versuchten Totschlag ein und geht davon aus, dass er eine Gefahr darstellt.
Das Augsburger Schwurgericht hat den Nordendorfer Pfeilschützen am Donnerstag per Urteil auf unbestimmte Dauer in die Psychiatrie eingewiesen. Die Attacke am 28. August 2019, bei der zwei Passanten schwer verletzt worden waren, wertete das Gericht als versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung, aber nicht mehr als versuchten Mord.
Die Opfer seien zwar „wehr- und arglos“ gewesen, sagte die Gerichtsvorsitzende Susanne Riedel-Mitterwieser. Weil der Beschuldigte aber zum Tatzeitpunkt wegen einer wahnhaften Störung schuldunfähig gewesen sei, könne man bei ihm keine Heimtücke annehmen. Der 35-jährige Informatiker kann wegen Schuldunfähigkeit nicht bestraft werden.
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