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Landkreis Augsburg
08.02.2023

Warum der Landkreis eine Steuer zahlt, die noch nicht nötig ist

Eine Spendenaktion am Schmuttertal-Gymnasium: Ab diesem Jahr müssen Schulen auch solche Aktivitäten überprüfen, damit keine Umsatzsteuer fällig wird. Das bedeutet einen hohen Aufwand.
Foto: Sarah Schuster (Archivbild)

Plus Seit Jahren arbeitet die Verwaltung an der Umstellung auf eine erweiterte Umsatzsteuer. Deren Start ist nochmals verschoben. Doch da macht das Landratsamt nicht mehr mit.

Manchmal fühlt sich Schulleiter Günter Manhardt jetzt, als wäre er Steuerfachmann und nicht in einer staatlichen Lehranstalt tätig. "Ob Sicherheitskonzept oder Gesundheitsschutz, klar, als Chef einer staatlichen Einrichtung ist man für vieles zuständig", gibt er zu. Doch eine Neuerung im Umsatzsteuergesetz hat zunächst für viel zusätzliches Kopfzerbrechen gesorgt und die Verwaltung der Schule stark beschäftigt. Denn zunächst sah es so aus, als müsste nun jede verkaufte Bratwurst auf einem Schulfest auf ihre Steuerpflichtigkeit geprüft werden. Schließlich sprang zumindest bei den staatlichen Schulen das Landratsamt ein und übernahm es, die Auslegung des neuen Umsatzsteuerparagrafen zu prüfen. Doch das hat wiederum für den Steuerzahler einen hohen Preis.

Eigentlich sollte der neue Paragraf im Umsatzsteuergesetz, worum es hier geht, bereits seit 2017 gelten. Obwohl seitdem der verpflichtende Start immer wieder verschoben hat, hat sich das Landratsamt als Kreisbehörde nun entschlossen, die Steuer schon zu zahlen. Eine Sprecherin des Landratsamts erklärt, worum es geht: So ist eine Verwaltung aus Steuersicht eine juristische Person des öffentlichen Rechts. Das gilt für das Landratsamt genauso wie für jede Stadt oder Gemeinde. Wenn sie eine nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, wird sie gleichzeitig zur Unternehmerin. "Das ist für einige Bereiche nicht neu", so die Sprecherin. Als Beispiele nennt sie die Kantine im Landratsamt oder den Verkauf von Feinstaubplaketten. Andere Bereiche waren bislang ausgenommen. 

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