Barrierefreiheit ist das A und O
Für die Gründung einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft für Senioren sind einige Vorschriften zu beachten. Im Landkreis Augsburg gibt es inzwischen neun solcher Häuser
Umgangssprachlich wird von Senioren-WG gesprochen. Die fachlich korrekte Bezeichnung lautet „ambulant betreute Wohngemeinschaft“ (abWG). Es gibt derzeit neun solcher Häuser im Landkreis Augsburg. 2600 Bewohner wählten bis Ende 2018 in Bayern diese Form des Zusammenlebens im Alter.
Die Gründung einer abWG ist bei der Heimaufsicht zu melden. Vor einer Gründung sollte laut Landratsamt frühzeitig mit der Bauaufsichtsbehörde Kontakt aufgenommen werden, um abzuklären, welche Anforderungen zum Beispiel im Hinblick auf Barrierefreiheit oder Brandschutz zu beachten sind und ob eine Baugenehmigung erforderlich ist. Ambulant betreute Wohngemeinschaften im Sinne des Gesetzes dienen dem Zweck, pflegebedürftigen Menschen das Leben in einem gemeinsamen Haushalt und die Inanspruchnahme externer Pflege- oder Betreuungsleistungen gegen Bezahlung zu ermöglichen.
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