Amt schafft Abrechnung nicht: Viele Gersthofer sparen sich Erschließungsbeiträge
Plus Anwohner der Ostendstraße in Gersthofen erhielten kürzlich Bescheide für Erschließungsbeiträge - das sorgt für Ärger. Bewohner anderer Straßen müssen wohl nichts bezahlen.
Wenn ein Weg oder eine Straße erstmals hergestellt wurde, muss eine Kommune Erschließungsbeiträge verlangen. Nicht selten fallen da für Grundstückseigentümer fünfstellige Beträge an. Nach vielen Jahren geschah das jüngst für die Ostendstraße. Noch im Februar sollen auch die Bescheide an die Anwohner der Roseggerstraße verschickt werden. Die CSU-Fraktion sowie die Gruppierung Bewegung Zukunft hatten beantragt, dass die Verwaltung eine Übersicht liefert, welche Straßen davon betroffen sind.
Voraussetzung für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen ist, dass der Bau vollständig abgeschlossen und abgerechnet ist. Wenn der Grunderwerb oder die Widmung nach 20 Jahren noch nicht erfolgt ist, dürfen keine Beiträge mehr kassiert werden. Das ist, wie die Verwaltung im Bauausschuss erklärte, bei einer Reihe von Straßen in Gersthofen der Fall. Ansonsten gilt ab 1. April dieses Jahres, dass keine Beiträge mehr verlangt werden dürfen, wenn seit der ersten Herstellung der Erschließung mindestens 25 Jahre vergangen sind.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.