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  3. Gemeinderat: Anlieger müssen für neue Lampen zahlen

Gemeinderat
21.06.2017

Anlieger müssen für neue Lampen zahlen

Wenn Heretsried die Straßenbeleuchtung erneuern würde, müssten die Kosten umgelegt werden

Schlechte Nachrichten in Sachen Straßenbeleuchtung in Heretsried. Der Gemeinderat ist zwar gewillt, alte Straßenlaternen oder -lampen insbesondere aus Energiespargründen auszutauschen, jedoch gibt es ein großes Aber: Sobald in einem Straßenzug die Straßenbeleuchtung komplett erneuert ist – und das kann auch nach und nach passiert sein –, müssen die Kosten auf die Anlieger umgelegt werden. Darüber informierte Bürgermeister Heinrich Jäckle bei der jüngsten Gemeinderatssitzung.

Konkret ging es um die Bergstraße in Heretsried. Laut Gemeinderat Thomas Liepert stehen auf einer Länge von 360 Meter Straße lediglich drei Straßenlaternen. Das sei definitiv zu wenig. Die Erneuerung von zwei Lampen in dieser Straße kostet laut vorliegendem Angebot etwa 8600 Euro. Je nach Art der Straße betragen die Anliegeranteile bei solchen Erneuerungsmaßnahmen 50 bis 90 Prozent. In einer reinen Anliegerstraße wie der Bergstraße müssten die Grundstückseigentümer mit 90 Prozent anteiligen Kosten rechnen.

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