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Landkreis Augsburg
02.10.2018

Asyl: Bleiberecht zwischen Rettung und „Riesensauerei“

Freude beim Besuch von Johannes Hintersberger bei der Firma Bormann. Kelvin Kargbo und Ibrahim Shkhess ist mit dessen Zusage, ein Bleiberecht zu haben, ein Stein vom Herzen gefallen. Links Michael Bormann, rechts Hans-Joachim Bormann.
Foto: Jutta Kaiser-Wiatrek

Plus Die sogenannte 3+2-Regel soll Firmen und Flüchtlingen helfen, sofern sie gut integriert sind. Wir zeigen zwei Beispiele, wie unterschiedlich gut das klappt.

Die fünf Männer sehen alle sehr zufrieden aus. Ibrahim Shkhess und Kelvin Kargbo, weil sie weiter in Deutschland leben und arbeiten dürfen. Die Firmenchefs Hans-Joachim und Michael Bormann, weil sie zwei gute Kräfte behalten dürfen. Und der CSU-Abgeordnete Johannes Hintersberger ist zufrieden, weil er bei diesem Anlass in Neusäß demonstrieren kann, dass auch in Bayern die sogenannte 3+2 Regel funktioniert. Sie besagt, dass Flüchtlinge mit einem Ausbildungsvertrag während der Lehre in Deutschland bleiben dürfen. Bei erfolgreichem Abschluss sind weitere zwei Jahre sicher.

Davon kam Aminallah Karimi nur träumen. Er floh 2015 aus Afghanistan nach Deutschland. Jetzt hat er einen Ausbildungsvertrag bei einem Wertinger Handwerksmeister in der Tasche. Doch ihm droht die Abschiebung. Seine Ausbildung zum Maurer hatte Karimi bereits begonnen, den ersten Berufsschultag hinter sich, als die Regierung ihm den weiteren Fortgang verweigerte. Die Berufsschule Nördlingen indes hält ihm seinen Platz weiterhin frei und der Biberbacher Landtagsabgeordnete Johann Häusler (Freie Wähler) ist außer sich: „Unserem Handwerk fehlt der Nachwuchs und die Regierungspartei lacht darüber auch noch, indem sie die Arbeitswilligen zurückfliegen lässt. Eine Riesensauerei, die ich nicht länger mit ansehen möchte.“

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