Internet-Bewertungen: Vergleich im Fliegengitter-Prozess scheitert
Vor dem Augsburger Landgericht hat heute der sogenannte Fliegengitter-Prozess begonnen. Es geht um die Frage, ob Internetnutzer für die Folgen ihrer Produktbewertungen haften.
Im sogenannten Fliegengitter-Prozess ist ein Vergleich gescheitert. Der Händler und seine Anwälte bestanden und bestehen auf Zahlung von Schadensersatz, der Großaitinger und sein Anwalt lehnten das ab. Damit wird jetzt weiter verhandelt und das Gericht wird wohl ein Urteil sprechen.
Es geht um den Fall von Thomas Allrutz aus Großaitingen (Kreis Augsburg). Er hatte im Juni 2013 über Amazon bei einem Händler ein Fliegengitter im Wert von 22,51 Euro gekauft. Beim Zuschneiden des Fliegengitters kam es aber zu einem Problem - laut Allrutz, weil die Bauanleitung fehlerhaft war.
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